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Graubünden darf zwei Drittel der bestätigten Wolfswelpen erlegen

Graubünden darf zwei Drittel der bestätigten Wolfswelpen erlegen

27.08.2025, 10:3727.08.2025, 10:37

Der Kanton Graubünden darf den Wolfsbestand proaktiv regulieren. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat ein entsprechendes Gesuch bewilligt. In Wolfsrudeln mit bestätigtem Nachwuchs dürfen demnach bis zu zwei Drittel der Welpen geschossen werden.

Aktuell betreffe dies 19 Welpen in sechs Wolfsrudeln, teilte das Bündner Amt für Jagd und Fischerei am Mittwoch mit. Es sind dies die Rudel Stagias, Calderas, Muchetta, Jatzhorn, Seta und Älpelti.

HANDOUT - Im Zoo Zuerich sind am 1. Mai junge mongolische Woelfe zur Welt gekommen. Die urspruenglich in Zentralasien heimischen Tiere zeugten 5 Nachkommen. (KEYSTONE/HANDOUT/Zoo Zuerich) *** NO SALES ...
Dies betrifft zurzeit 19 Wolfswelpen. (Symbolbild)Bild: ZOO ZUERICH

Ende Juli hatte der Kanton Graubünden beim Bund ein Gesuch eingereicht, ab 1. September in allen Rudeln mit konkreten Hin- oder Nachweisen auf aktuellen Nachwuchs bis zu zwei Drittel der bestätigten Jungtiere erlegen zu können. Es handelt sich um die zweite proaktive Regulation des Wolfsbestands.

Abhängig vom Verhalten einzelner Rudel werde der Kanton Graubünden zudem Gesuche für Ganzrudelentnahmen beim Bund einreichen, heisst es in der Medienmitteilung weiter.

Die Planung der Wolfsregulation richtet sich nach denselben Kriterien wie im Vorjahr. «Es braucht nun mehrere Jahre Erfahrung und Daten zur Wolfsregulation, um aussagekräftige Resultate zu deren Wirkung zu erhalten», wird Adrian Arquint, Co-Leiter des Bündner Amts für Jagd und Fischerei, in der Mitteilung zitiert.

Jägerinnen und Jäger unterstützen Wildhut

Während der Hoch- und Sonderjagd unterstützen Bündner Jägerinnen und Jäger die Wildhut. Um an der Wolfsregulation mitzuwirken, müssen diese einen Ausbildungsabend des Amts für Jagd und Fischerei absolvieren. Dieses betont, dass der Wolf auch gemäss neuer Jagdverordnung nach wie vor keine jagdbare Tierart sei. Durch Jäger erlegte Wölfe blieben im Besitz des Kantons.

Ziel der Regulationsmassnahmen ist es, mit scheuen Wölfen Risse von landwirtschaftlichen Nutztieren auf ein «tragbares Mass» zu begrenzen, wie es weiter heisst. Sie sollen dazu beitragen, einen naturnah strukturierten Wolfsbestand zuzulassen, der auf der ganzen Kantonsfläche positive Wirkungen entfalten könne.

Im Kanton Graubünden sind gemäss aktuellen Kenntnissen insgesamt 12 Wolfsrudel bestätigt. Weiter gibt es im Unterengadin Hinweise auf die Bildung eines neuen Rudels. Derzeit sei das Bild des Bestandes und der Konflikte aber noch unvollständig, heisst es weiter. Denn erfahrungsgemäss erwarte das Amt für Jagd und Fischerei im späten Verlauf des Alpsommers weitere Jungtiernachweise und möglicherweise auch weitere Wolfsrudel. (sda)

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41 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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RuediRupf
27.08.2025 11:18registriert November 2023
"Ganzrudelentnahmen", was für eine tolle Worterfindung für "wir knallen einfach das ganze Rudel ab"... 🤦‍♂️
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Ebert vs. Siskel
27.08.2025 11:09registriert Oktober 2023
Und Rösti darf sich weiter über Volksentscheide hinwegsetzen. Bitte, baut doch gleich noch ein paar Atomkraftwerke in Graubünden!
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roger_dodger
27.08.2025 11:14registriert Februar 2016
Demokratie SVP Style, das Volk ist der Souverän, ausser dass Ergebnis gefällt uns nicht dann machen wir halt was wir wollen.
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