Wie der Tod von Kuh Tamina zu einem Sieg des Bauernverbands gegen die SVP führte
Glassplitter, Plastik- oder Alureste. Welcher Abfall Tamina, die einst schönste Kuh von Konolfingen BE umgebracht hat, wird ungeklärt bleiben, wie die Fachzeitung «Schweizer Bauer» schreibt. Ein Fremdkörper gelangte in das Tierfutter, das Tamina frass. In ihrem Bauch bildete sich ein Abszess. Sie wurde so krank, dass ihr Besitzer sie schlachten musste. Das war 2019.
Der Tod von Tamina ist einer von mehreren Fällen, der den Bauernverband bewegt hatte, sich aktiv gegen Littering einzusetzen. Nun kann er einen Erfolg verzeichnen: Das Parlament hat am Freitag beschlossen, dass jede Person, die Abfall achtlos wegwirft oder liegen lässt, bis zu 300 Franken Busse zahlen muss. Ab wann das Gesetz in Kraft tritt, ist laut Bundesamt für Umwelt (Bafu) bisher nicht bekannt.
Der lange Kampf gegen Abfallsünder
Mit dem neuen nationalen Abfallverbot endet für den Bauernverband ein langes politisches Gefecht. 2013 forderte er zusammen mit der IG saubere Umwelt erstmals, dass Littering landesweit bestraft werden soll. Er startete eine Kampagne, die das Tierwohl - zum Beispiel mit zwei appellierenden Murmeltieren - in den Vordergrund stellte.
Zudem brachte Jacques Bourgeois, der ehemalige Direktor des Bauernverbands und FDP-Nationalrat (FR) einen Vorstoss ins Parlament, der einen zusätzlichen Artikel im Umweltschutzgesetz verlangte. Die Forderung: Littering soll strafbar werden. 2016 kippte die Mehrheit des Nationalrats den Vorstoss. Verantwortlich dafür war ausgerechnet, die als bauernfreundlich geltende SVP.
Meinungswandel im Parlament
2023 gelangte das Anliegen erneut ins Parlament, und fand Anklang. Einstimmig sprach sich der Ständerat dafür aus, Littering künftig zu büssen. Im Nationalrat hingegen zweifelten einige Politikerinnen und Politiker der SVP - wie schon 2016 - am Anliegen. So vertrat Michael Graber (VS) die Haltung: «Es ist nicht Sache des Staates, die Leute zu erziehen.» Er erachtete das Gesetz als staatliche Verbotspolitik, die es abzulehnen gelte. Parteikollege Christian Imark (SO) fügte an, dass die Littering-Regeln den Kantonen überlassen werden sollten.
Mindestens 22 Kantone verfügen bereits über Gesetze, wie Abfallsünder bestraft werden, wie das Bafu schreibt. Die Regelung den Kantonen zu überlassen, dafür plädierte auch der Bundesrat. Wie das Parlament ändert auch er die Haltung gegenüber dem Vorstoss von 2016. Nur war er damals für das Littering-Verbot, nun dagegen.
Gleiches Anliegen, neu verpackt
Verglichen mit 2016 ist das Anliegen anders verpackt: Das Littering-Verbot wurde dieses Mal nicht als Einzelanliegen vorgebracht, sondern als Teil der Vorlage «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken». Diese fordert verschiedene Massnahmen, wie nicht mehr Gebrauchtes beziehungsweise Brauchbares nach Möglichkeit weitergegeben oder wiederverwertet werden kann.
Ein weiterer Unterschied zur Vorlage von 2016 ist, dass der Vorstoss von der Kommission für Umwelt eingebracht wurde. So sagte Kommissionssprecher Matthias Jauslin (FDP/AG) mit der Mehrheit der Kommission im Rücken, man sei der Meinung, dass eine schweizweite Regelung besser durchsetzbar sei, wenn sie «einheitlich ist und für alle gilt».
