An der Universität Zürich sollen Spitzel der türkischen Regierung in öffentliche Tagungen eingeschleust worden sein. Das sagt ein Doktorand gegenüber dem Tagesanzeiger. Gemäss der anonymen Auskunftsperson soll es gang und gäbe sein, dass Leute für die türkische Regierung an Tagungen und Konferenzen gehen, um die Teilnehmer zu fotografieren.
Konkret sind am 11. Januar zwei Männer am historischen Seminar aufgetaucht – das Thema: Völkermord an den Armeniern. Die Männer sollen die Besucher systematisch mit dem Mobiltelefon fotografiert haben.
Martin Steiger, Experte in Medienrecht, gibt Auskunft, welche rechtlichen Schritte die Betroffenen unternehmen können.
In der Schweiz darf jeder Mensch selber bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm verwendet werden.
Man spricht vom «Recht am eigenen Bild». Darunter fällt auch das Abspeichern oder Weitergeben von Bildern.
Ohne Zustimmung muss man sich grundsätzlich nicht fotografieren lassen.
Das «Recht am eigenen Bild» gilt nicht absolut – das bedeutet, es gibt Ausnahmen. Wenn man beispielsweise ein Touristenfoto vom Bundeshaus macht, auf dem Menschen zu sehen sind, gelten diese als «Beiwerk».
Ist man also Teil einer Menschenmenge, darf man ungefragt fotografiert werden.
Diese Ausnahme gilt jedoch nicht, wenn man gezielt an einer Universität fotografiert, um die anwesenden Personen zu erfassen. Zusätzlich sind Fotoaufnahmen an der Universität Zürich gemäss Hausordnung bewilligungspflichtig.
Wird man trotzdem fotografiert, kann eine Zivilklage eingereicht werden.
In diesem Rahmen kann erzwungen werden, dass die Bilder gelöscht werden. Allerdings ist ein solches zivilrechtliches Vorgehen langwierig und kostspielig, so dass die meisten Betroffenen auf rechtliche Schritte verzichten.
Eine Besserung könnte das revidierte Datenschutzgesetz bringen, das aber frühestens 2018 in Kraft treten wird.
Bei ausländischer oder privater Spionage kommen zum Verstoss des Rechts am eigenen Bild auch Straftatbestände dazu.
Der Bundesrat müsste allerdings die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen, was nur sehr zurückhaltend geschieht.
So wurde die Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen amerikanischer Spionage 2014 in der Schweiz beispielsweise verweigert, nachdem die damalige amerikanische Botschafterin Suzi Levine interveniert hatte.
In der Folge nahm die Bundesanwaltschaft die entsprechende Strafanzeige der Digitalen Gesellschaft nicht an Hand.