Eine deutliche Mehrheit der Fernsehzuschauer sprach gestern Abend den Kampfpiloten Lars Koch frei. Doch wie hätte das Gerichtsurteil gelautet, wenn das Fernsehpublikum anders entschieden hätte? ARD hat das Alternativ-Ende veröffentlicht.
Neugierig? So hätte das Ende des Films im Falle einer Verurteilung ausgesehen: https://t.co/eylDRa09Eb #TerrorIhrUrteil
— Das Erste (@DasErste) 17. Oktober 2016
«Es hat eine Mehrheit der Schöffen für schuldig gestimmt.
Am, 26. Mai 2016 20.29 Uhr schoss der Angeklagte ein Passagierflugzeug ab und tötete damit die sich im Flugzeug befindenden Menschen. Das Bundesverfassungsgericht entschied nicht über die Strafbarkeit eines Einzelfalles.
Unser Gesetz entschuldigt einen Täter, der eine Gefahr von sich oder Verwandten oder nahstehenden Personen abwendet. Aber zwischen Lars Koch und den Zuschauern im Stadion bestand kein solches Näheverhältnis. Er könnte also nur durch einen Umstand entlastet werden, der nicht im Gesetz steht. In Frage kommt hier der übergesetzliche Notstand. Tatsächlich hat sich der frühere Verteidigungsminister darauf berufen. Der übergesetzliche Notstand ist weder im Strafgesetzbuch noch in anderen Gesetzen geregelt, in der Rechtsliteratur wird bezweifelt, ob es ihn überhaupt gibt.
Dieses Gericht hält es jedenfalls für falsch, Leben gegen Leben abzuwägen. Es verstösst gegen die Verfassung, gegen Grundnormen unseres Zusammenlebens. Auch in extremen Situationen muss die Verfassung bestand haben. Ihr oberstes Prinzip, die Würde des Menschen, ist zwar eine Erfindung, das macht sie aber nicht weniger schützenswert – im Gegenteil, sie ist und bleibt unser einziger Garant für ein zivilisiertes Zusammenleben.
Das Gericht hat keine Zweifel daran, dass der Angeklagte sich ernsthaft und unter Anspannung aller Gewissenskräfte bemühte, die richtige Entscheidung zu treffen. Es ist beklagenswert, dass er dabei versagte, aber wir können nicht zulassen, dass dieses Versagen Schule macht.
Die Passagiere waren nicht nur dem Terroristen, sondern auch Lars Koch ausgeliefert. Sie wurden getötet, ihre Würde, ihr Menschsein wurde missachtet. Menschen sind keine Gegenstände, ihre Würde ist nicht in Zahlen zu messen, sie unterliegen nicht dem Ermessen eines Marktes.
Das heutige Urteil soll als Warnung verstanden werden, vor den schrecklichen Gefahren, die es bedeutet, die Grundwerte unserer Verfassung zu missachten. Der Angeklagte ist daher zu verurteilen. Gegen dieses Urteil können Sie Revision einlegen. Die Verhandlung ist geschlossen.»
(dwi/cma)