Sieht nicht so aus, ist aber wahr: dieser Mann testet Sexspielzeuge.bild: screenshot/srf
Die SRG-Ombudsstelle muss sich normalerweise mit Kritik rund um Trump-Meldungen, Daniele Ganser oder einer angeblich einseitigen Israel-Berichterstattung herumschlagen.
Von Zeit zu Zeit flattert Roger Blum & Co. aber auch leichtere, man möchte fast sagen, frivolere Post ins Haus.
Zum Beispiel bei dieser Beschwerde zur Sendung «Vibratoren im Test – Was Frauen gefällt».
Worum geht es? Der oder die anonyme Beschwerdeführer/in beanstandet einen Beitrag des Konsumentenmagazins Kassensturz, in dem Vibratoren getestet wurden. Dieser sei sexistisch und frauenfeindlich. Vibratoren wie auch andere Sexspielzeuge haben nichts zu suchen in einer Produktetest-Sendung.
Im Wortlaut tönt das dann so:
«Ich beanstande den Vibratoren-Test im Kassensturz vom 12. Dezember 2017 wegen seiner sexistischen und frauenfeindlichen Darstellung der Frau aufs Schärfste. Die Frau wird darin als reines Lustobjekt dargestellt, die sich mittels eines batteriebetriebenen, vibrierenden Plastikstabs Abhilfe verschafft beziehungsweise befriedigt; die zitierten Kommentare der eingesetzten Testpersonen verstärkten dieses Bild in eindeutiger Weise.»
Und weiter:
«Meines Erachtens gehört Liebesspielzeug – persönlich habe ich nichts gegen solches – ins Schlafzimmer und da sollte es auch bleiben. Oder erklären Sie mir nun bitte, wie ich meiner 8-jährigen Tochter erklären soll, für was ein Vibrator gebraucht wird. Vielleicht zum Schlagrahm STEIF schlagen?»
Google-Suchresultat zum Thema «Rahm STEIF schlagen»:
Bild: flickr
Achtung: sittlichkeitsgefährdende und frauenverachtende «Kommentare der eingesetzten Testpersonen» in der beanstandeten Kassensturz-Sendung!
«Einfache Handhabung. Es gibt aber keine verschiedenen Programme, was ich schade finde.»
Urteil einer Testerin zum Produkt «Basic»
«Komplizierte Bedienung. Es gibt 10 verschiedene Stufen, die man aber zuerst finden muss. »
Urteil einer Testerin zum Produkt «Mona Wave Black»
Die Kassensturz-Redaktionsleiterin weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass der Sexgehalt der Testsendung in etwa dem einer Baumarkt-Abteilung entspricht:
«Allgemein muss gesagt werden, dass die Bildwelt dieses Beitrags sich nicht gross vom Test eines Akku-Schraubers oder eines Mixers unterscheidet. Er zeigt klassische Labor-Tests betreffend Wasserdichtigkeit oder Robustheit. Beim Praxistest wurden die Resultate lediglich durch Schriftgrafiken transportiert. Dabei haben wir bei der Vertonung durch Frauenstimmen auf eine völlig unspektakuläre Tonart geachtet.»
Die nüchterne Schreibe und der sachlich-analytische Stil der Ombudsstelle korrespondiert dabei bestens mit dem Thema Sexspielzeuge:
«Wir testen seit Jahren die unterschiedlichsten Produkte aus dem Konsumalltag: Solche, die jedermann braucht, wie etwa Batterien, dann aber auch neuartige Trendprodukte nur für wenige, zum Beispiel im letzten Sommer Stand-up-Paddles. Es ist tatsächlich so, dass nicht jedes Produkt für jeden Zuschauer gleich interessant oder relevant ist. Uns ist bewusst, dass das Thema Vibratoren ein heikles ist, und wir haben sorgfältig überlegt, ob wir diesen Test machen sollen oder nicht. Entscheidend für uns war, dass Vibratoren seit Jahren in verschiedenen Ausführungen auch in den Verkaufsregalen von Grossverteilern wie Migros und Coop und in Apotheken stehen und damit als normale Alltagsprodukte gelten.»
Der oder die Beschwerdeführer/in fürchtet weiter, dass – wehret den Anfängen! – bald «Testberichte über Masturbatoren für Männer, Gummi-Muschis, Sado-Maso-Spielzeug, Penis-Ringe, Pornofilme etc. folgen.»
Die Antwort der Ombudsstelle:
Tatsächlich werden bereits «Masturbatoren» in Coop-City-Filialen verkauft, kommen aber natürlich für einen «Kassensturz»-Test nicht in Frage. Denn wir nehmen Rücksicht auf ethisch-moralische Ansichten der Schweizer Bevölkerung. So auch beim Vibratoren-Test: Gemäss unserer Marktabklärung betreffend meistverkaufter Vibratoren hätten wir sogenannte Rabbit-Modelle in den Test aufnehmen sollen. Wegen deren Erscheinungsbild haben wir sie nicht berücksichtigt. Dasselbe gilt für Vibratoren in Penis-Form.
(Wieso Masturbatoren ((lustfördernde Instrumente für den Mann, die Red.)) die Sittlichkeitsgefühle der Schweizer und Schweizerinnen mehr verletzen sollten als Vibratoren, sei dahingestellt.)
Das wohl überzeugendste Argument gegen Sexismus und Frauenfeindlichkeit und für eine ausgewogene und «nüchterne» Sendung, ist aber die Abwesenheit von «Schmusemusik» im beanstandeten Beitrag.
Dazu die Ombudsstelle:
«Dies zeigt sich schon daran, dass bewusst Frauenstimmen eingesetzt und keine anstössigen Szenen aus dem Film Hysteria eingebaut wurden. Zudem war keine ‹Schmusemusik› (bspw. Je t'aime... moi non plus von Jane Birkin und Serge Gainsbourg) zu hören und nirgends tauchte nackte Haut auf.»
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Die beliebtesten Kommentare
bundy
27.03.2018 08:44registriert Februar 2016
Was macht ein 8-jähriges Kind nach 21 Uhr vor dem Fernseher? Zumal vorher Wilder ausgestrahlt wurde, was ja wohl auch nicht zum Fernsehprogramm für ein so junges Kind gehört.
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