Zürich Wiedikon, 4. August 2015, 10.01 Uhr: Karin F. stellt ihren Wagen in der blauen Zone ab und sucht ihre blaue Parkscheibe. Sie stellt diese auf 10 Uhr. Anschliessend legt sie die Parkscheibe hinter die Frontscheibe, schliesst ihr Auto ab und geht einkaufen. Gemäss Vorschrift darf sie ihren Wagen 60 Minuten stehen lassen.
Als sie 50 Minuten später zurückkommt, erlebt sie ihr blaues Wunder.
Eine Polizistin – genauer gesagt eine «Angestellte der Kontrolle ruhender Verkehr» – ist gerade dabei, ihr eine Busse auszufüllen. Karin F. fragt sich erstaunt wofür, da sie vor der erlaubten Parkdauer von 60 Minuten zurück bei ihrem Wagen ist.
«Sie haben den Zeiger nicht genau auf den 10-Uhr-Strich ausgerichtet», erklärt ihr die Beamtin. Und tatsächlich, der Strich steht ein kleines bisschen vor der Zahl 10 (siehe Bild unten).
Karin F. fragt die Beamtin, ob sie nicht ein Auge zudrücken könne, es seien ja nur ein paar Millimeter. Die Beamtin bleibt hart. Sie erklärt Karin F., dass sie die Pflicht habe – weil der Zeiger vor der 10 stehe – von der Ankunftszeit 9.30 auszugehen. Somit sei Karin F. jetzt, um 10.50, zu spät, und müsse eine Busse von 40 Franken bezahlen.
Jegliche Versuche von Karin F., die Beamtin umzustimmen, scheitern. Irgendwann gibt sie auf und fährt mit dem Bussenzettel auf dem Beifahrersitz weg.
Watson hat nachgeforscht und bei der Stadtpolizei Zürich nachgefragt. Resultat: Es ist einfach und gleichzeitig kompliziert.
Und hier noch einmal, in etwas anderer Form, was richtig gewesen wäre bei Karin F:
Tatsächliche Ankunftszeit: 10.01 Uhr
Einstellung Parkzeit: 10.30 Uhr
Späteste Abfahrtszeit: 11.30 Uhr
Zulässige Parkierzeit: 89 Minuten
Theoretisch gilt eine zulässige Parkzeit von 60 Minuten. Wer aber knapp nach einer vollen Stunde ankommt, gewinnt eine halbe Stunde und darf das Auto fast 90 Minuten stehen lassen.
Wie man die Zeit richtig einstellt, steht auf der Rückseite jeder Parkscheibe. Auf der Homepage der Stadtpolizei Zürich gibt es zudem alle Details zum Parkieren mit Parkscheibe.
Die Regel mit dem Strich vor dem Zeiger, von dem die Polizei ausgeht, gilt seit dem Jahr 2003. Das Stadtrichteramt Zürich hat die dies damals festgelegt, weil die Schweiz die EU-Parkscheibe einführte.
Die Beamtin hat in diesem Sinne korrekt gehandelt. Karin F.'s Busse ist berechtigt. Judith Hödl, Mediensprecherin der Stadtpolizei Zürich, räumt jedoch ein, dass die zuständige Beamtin das Gesetz sehr streng ausgelegt hat. Hödl macht darauf aufmerksam, dass man, wenn man eine solche Busse nicht akzeptieren will, sich direkt bei der Stadtpolizei Zürich melden soll. Dies muss allerdings geschehen, bevor die Busse bezahlt ist.
Seit 2005 toleriert die Polizei übrigens nur noch die EU-Parkscheiben. Wer eine Alte hinter die Scheibe legt, muss ebenfalls mit einer Busse rechnen.
* Name der Redaktion bekannt
Also MEINE Alte hat in MEINEM Auto hinter der Scheibe gar keinen Platz.