Schweiz
Verbrechen

Lange Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes

Lange Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes

08.05.2023, 12:0008.05.2023, 14:14

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren bestätigt. Der Mann wurde wegen versuchten Mordes und mehrfacher Vergewaltigung schuldig gesprochen. Das Opfer war seine ehemalige Freundin, die ihn verlassen hatte.

Klappmesser
Der Mann attackierte seine Ex-Freundin mit einem Klappmesser.Bild: Shutterstock

Der Beschwerdeführer räumte vor Bundesgericht ein, aus niedrigen Motiven gehandelt zu haben. Er sei aber nicht von Habgier oder von Mordinstinkten getrieben worden, was einen Mörder auszeichne. Deshalb sei die Verurteilung wegen Mordes aufzuheben und der Fall an die Berner Vorinstanz zur neuen Beurteilung zurückzuweisen.

In einem am Montag veröffentlichten Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Es kommt zum Schluss, dass das Berner Obergericht den Sachverhalt ohne Willkür erstellt habe und die Qualifikation der Tat als Mord korrekt sei.

Wiederholte Drohungen

Der Beschwerdeführer hatte seinem Opfer wiederholt damit gedroht, dass er es töten werde. Er werde keine halben Sachen machen. Wenn sie nicht ihm gehören wolle, solle sie auch keinem anderen gehören.

Am Tag der Tat hatte er sich mit seiner Schwester auf eine Bank vor dem Haus seiner Ex-Freundin gesetzt. Als diese zurückkehrte, folgte er ihr bis zur Eingangstür des Wohnhauses. Das Opfer war vor der verschlossenen Tür gefangen und hatte keine Zeit, sie zu öffnen. Der Mann versetzte ihr mit einem Klappmesser mindestens fünf Stiche in die linke Körperseite.

An der Grenze eines Massakers

Als die Frau stürzte, ging der Beschwerdeführer zu seiner Schwester zurück, die mutmasslich nichts bemerkt hatte. Er beschloss mit ihr, den Notruf zu wählen, und ging anschliessend zur Polizei. Das Opfer konnte dank des schnellen Eingreifens der Rettungskräfte gerettet werden.

Die Berner Obergericht hielt fest, dass der Verurteilte aus einem nichtigen Motiv heraus gehandelt habe. Er habe den Überraschungseffekt ausgenutzt und sein Opfer heimtückisch gegen eine geschlossene Tür gedrängt. Sein grausames Verhalten und sein Wille zur Zerstörung zeigten sich in diesem Angriff, der an ein Massaker grenze. (Urteil 6B_966/2022 vom 17.4.2023) (sda)

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