Das Bundesgericht hat die Beschwerden des Kunsthändlers Ali Aboutaam und seiner Firma Phoenix gegen Veranlagungsentscheide nach der Einfuhr antiker Kunstwerke abgewiesen. Der sogenannte «König der Antiquitäten» muss rund 3,5 Millionen Franken an Mehrwertsteuern bezahlen, Zinsen nicht inbegriffen.
In vier Urteilen hat das Bundesgericht am Montag die vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ausgesprochenen und vom Bundesverwaltungsgericht weitgehend gebilligten Veranlagungen bestätigt. Zur geschuldeten Mehrwertsteuer kommen Verzugszinsen von über 900'000 Franken hinzu.
Der Fall kam im Dezember 2016 nach der Kontrolle eines Fahrzeugs der Firma Phoenix ins Rollen: Die Grenzbeamten stiessen auf eine antike Öllampe von «authentischer Museumsqualität». Wegen des Verdachts auf illegale Importe antiker Kunstgegenstände wurde eine Durchsuchung von Ali Aboutaams Haus in Genf und seiner Firma angeordnet.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Händler das sogenannte Verlagerungsverfahren missbraucht hatte. Dieses ermöglicht, für den Weiterverkauf ins Ausland vorgesehene Waren, von der Einfuhrsteuer zu befreien. Tatsächlich behielt der Händler einige Stücke für seinen privaten Gebrauch.
Ali Aboutaam wurde im Januar 2023 in einem Strafverfahren zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden mehrere Dutzend Münzen an die Eidgenossenschaft übergeben. Im Mai 2024 gab die Schweiz drei Artefakte an den Irak zurück. (Urteile 9C_107, 184, 187 und 203/2023 vom 18.7.2024) (sda)
Irgendwie freut es mich jedesmal, wenn jemand der den Hals nicht vollkriegt, erwischt wird.
Dazu eine nette Einladung an die nächste SVP-Generalversammlung mit Audienz bei den Parteichefs. Sie zeigen ihm dann wie man richtig betrügt.
Wirtschaftsdelikte sind in diesem Land ja viel weniger schlimm als wenn ein Junkie ein Bier im Denner klaut.