Im Zusammenhang mit dem Todesfall des 8-jährigen Mädchens hat die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland und die Kantonspolizei Bern in einer Medienmitteilung über die aktuellen Entwicklungen informiert.
So habe die Staatsanwaltschaft am (heutigen) Freitag beim Zwangsmassnahmengericht einen Antrag auf Untersuchungshaft gegen die gestern verhaftete Person einreichen. Bei der verhafteten Person handelt es sich um eine 30-jährige Frau aus dem Kanton Bern. Auf Anfrage sagte eine Mediensprecherin der Berner Kantonspolizei, aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes machten Polizei und Staatsanwaltschaft keine weiteren Angaben zu dieser Frau, also auch nicht, in welchem Verhältnis die 30-Jährige zum Mädchen steht. Es wurde ein Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung eröffnet.
Die intensiven und umfangreichen Ermittlungen, insbesondere die Spurenauswertung, Befragungen sowie die Abklärungen zur Todesursache laufen weiter, laut der Medienmitteilung.
(sda/yam)