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Fortschritte bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt

Fortschritte bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt

26.05.2023, 12:4226.05.2023, 12:42
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Die Schweiz mache grosse Fortschritte bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt. Zu diesem Schluss kommen Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Kantonen in einem Zwischenbericht zur Umsetzung der Roadmap gegen häusliche Gewalt. Nun sollen die Anstrengungen auf das Thema sexuelle Gewalt ausgeweitet werden.

Häusliche Gewalt
Die Schweiz geht mit verschiedenen Mitteln gegen häusliche Gewalt vor.Bild: shutterstock

«Wir wollen ein klares Zeichen setzen: Häusliche und sexuelle Gewalt wird in der Schweiz nicht toleriert», sagte Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider vor den Medien in Bern. «Ziel ist es, das Vertrauen der Opfer sexueller Gewalt in die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte zu stärken», sagte die Bundesrätin.

Zwei Jahre nach Verabschiedung der Roadmap gegen häusliche Gewalt seien im Bereich der technischen Mittel wichtige Schritte gemacht worden, hiess es in einer Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) vom Freitag.

So starten demnach erste Kantone Pilotprojekte zur elektronischen Überwachung gefährdeter Frauen. Diese können einen GPS-Tracker mit sich tragen, der Alarm schlägt, wenn eine Fussfessel eines potenziell gefährlichen Ex-Manns oder Partners in die Nähe kommt. Beim bisherigen System, bei dem nur der Mann eine Fussfessel trug, half die elektronische Überwachung in der Regel erst für die Ortung im Nachhinein.

Auch die Einrichtung einer zentralen Telefonnummer für Gewaltopfer, die rund um die Uhr Hilfe gewährleiste, ist laut EJPD in Umsetzung und soll bis Anfang 2025 in Betrieb genommen werden.

20'000 Straftaten im Jahr 2022

Die Zahl der Straftaten im Bereich der häuslichen Gewalt ist indessen leicht gestiegen. 2022 hat die Polizei laut Zahlen des Bundesamts für Statistik rund 20'000 entsprechende Straftaten registriert, 3.3 Prozent mehr als im Jahr 2021.

25 Personen wurden dabei getötet - mehr als jedes zweite Tötungsdelikt in der Schweiz war demnach auf häusliche Gewalt zurückzuführen.

Häusliche Gewalt liegt laut Strafgesetzbuch vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen. Opfer von häuslicher Gewalt können auch Kinder und Jugendliche sein. (saw/sda)

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