Die Schweiz hat am Dienstag eine seit 2011 von Interpol gesuchte Französin am Grenzübergang in Vallorbe VD den französischen Behörden übergeben. Die Frau war im Februar zusammen mit ihrer heute 16-jährigen Tochter bei einer Verkehrskontrolle identifiziert worden.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) vermeldete die Auslieferung am Dienstag in einer Mitteilung. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte die stellvertretende Informationschefin Sonja Margelist, die Auslieferung stehe im Zusammenhang mit der Identifikation der gesuchten französischen Staatsangehörigen.
Nachdem das Bundesstrafgericht auf eine Beschwerde der Frau gegen die vom BJ verfügte Auslieferung nicht eingetreten sei, sei der Übergabe nichts mehr im Wege gestanden. Diese sei am Dienstag in Vallorbe erfolgt. Die Frau war am 22. Februar im Kanton Waadt verhaftet worden.
Das heute 16-jährige Mädchen wurde der Generaldirektion für Kinder und Jugend des Kantons Waadt anvertraut, in einem Heim untergebracht und unter Vormundschaft gestellt. Das Friedensgericht entschied, dass das Kind in der Schweiz bleiben muss und vorerst nicht zu seinem Vater nach Frankreich zurückkehren kann.
Die Frau hatte ihre Tochter 2011 bei Toulon im Süden Frankreichs entführt. Die Mutter und der Vater des damals fünfjährigen Mädchens befanden sich in einem Scheidungsstreit. Die Mutter, die das alleinige Sorgerecht beanspruchte, tauchte eines Tages mit dem Kind ab. Beide waren seitdem nicht mehr aufgetaucht, und die Mutter war von Interpol zur Fahndung ausgeschrieben.
Die französische Justiz hat die mittlerweile 47-jährige Frau unterdessen dreimal in Abwesenheit wegen Kindesentführung, Nichtvertretung eines minderjährigen Kindes und wegen falscher Anschuldigung zu insgesamt sechs Jahren Haft verurteilt.
Die Frau war elf Jahre auf der Flucht und hatte sich im Kanton Waadt niedergelassen. Laut französischen Medien war sie eine Berufssoldatin mit Verbindungen zu einer fundamentalistischen evangelikalen Religionsgemeinschaft. Sie berufen sich dabei auf die Aussagen des Anwalts des Vaters. Mutter und Tochter sollen bei einem Ableger der sektenähnlichen Gruppe im Kanton Waadt Unterschlupf gefunden haben. (aeg/sda)
zuerst haut die Alte mit dem Kind ab und als sie gefasst wird, wird das Kind vorsorglich im Ausland in's Heim gesteckt.
Soviel im Text steht, ereignete sich das Verschwinden vor dem Urteil über das Sorgerecht für das Kind.
Was passiert da nun? Geschichte vorbei?