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Waadtländer Polizist wegen versuchter Tötung verurteilt

Waadtländer Polizist wegen versuchter Tötung verurteilt

01.05.2025, 15:21
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Ein Waadtländer Polizist ist am Mittwoch vom Bezirksgericht in Vevey wegen versuchter Tötung und Amtsmissbrauchs zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte auf einen Fussgänger geschossen, den er fälschlicherweise als bedrohlich eingeschätzt hatte.

Das durch «24 heures» bekannt gewordene Urteil wurde am Donnerstag auf Anfrage von Keystone-SDA von den Anwälten beider Parteien bestätigt. Der Fall geht auf die frühen Morgenstunden des 1. November 2022 zurück: Nach einer Auseinandersetzung vor einer Diskothek in Sitten, bei der Schüsse gefallen waren, befand sich eine Person auf der Flucht. Eine Spur führte nach Chexbres VD, wo eine Patrouille mit zwei Polizisten unterwegs war.

Als zur selben Zeit ein Bäckerlehrling mit Kopfhörern auf dem Weg zur Arbeit war, vermutete der Polizist am Steuer des Wagens, dass es sich um den Flüchtigen handeln könnte und beschloss, ihn zu kontrollieren. Als der junge Mann in seine Hosentasche griff, um seine Musik leiser zu stellen, fühlte sich der Polizist in Gefahr: Er zog seine Pistole und schoss zweimal auf den Bäckerlehrling, ohne ihn jedoch zu treffen.

Am Dienstag hatte der Polizist vor dem Gericht in Vevey eine «Fehleinschätzung» eingeräumt. Dies sei auf die «besondere Situation» in dieser Nacht zurückzuführen, in der die Suche nach einem gefährlichen Flüchtigen sehr angespannt gewesen sei.

Der Polizist erklärte weiter, er habe gesehen, wie der Fussgänger, dessen Gesicht von einer Kapuze verdeckt war, «einen schwarzen Gegenstand» aus seiner Tasche gezogen habe. Diesen habe er für eine Waffe gehalten. «Alles ging sehr schnell. Ich befand mich plötzlich in Lebensgefahr und musste mich verteidigen», sagte er.

Polizisten werden selten verurteilt

Der Anwalt des ehemaligen Bäckerlehrlings zeigte sich «äusserst zufrieden» mit dem Urteil. Der Polizist habe zwar das Recht gehabt, auf der Hut zu sein und eine Kontrolle durchzuführen. Er habe jedoch «völlig unverhältnismässig» gehandelt, indem er von seiner Waffe Gebrauch gemacht habe.

«Wenn man Polizist ist, ist es keine Entschuldigung, unter Druck zu stehen. Man muss seine Nerven behalten können», fügte der Anwalt hinzu und erinnerte daran, dass es «selten» vorkomme, dass ein Polizist verurteilt werde.

Wahrscheinliche Berufung

Für den Anwalt des Polizisten ging das Gericht weit über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus. In diesem Fall liege eine unglückliche Verkettung von Umständen vor. Natürlich habe der Beamte niemals beabsichtigt oder sich vorgestellt, seine Waffe gegen eine harmlose Person einzusetzen. Die Staatsanwaltschaft habe dies verstanden und die Anklage wegen versuchter Tötung fallen gelassen.

Eine Berufung sei so gut wie sicher, sagte der Anwalt des Polizisten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. (sda)

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18 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Markus Maag
01.05.2025 17:22registriert Mai 2024
Ich befand mich plötzlich in Lebensgefagr! Nein, befand er sich nicht. Wwir sind nicht in Amerika!
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