Wegen eines Entscheids der EU. Diese hat im Mai 2017 eine neue Waffenrichtlinie verabschiedet. Es handelt sich um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes. Das Schengenabkommen mit der EU sieht vor, dass die Schweiz solche Änderungen dynamisch übernimmt.
Im Fall der Waffenrichtlinie hat sie Zeit bis Ende Mai 2019. Gemäss dem Justizdepartement würde ein Nein des Stimmvolks die Schengen-Zusammenarbeit «voraussichtlich automatisch beenden». Es sei denn, der Gemischte Ausschuss mit Vertretern beider Lager einigt sich innerhalb von 90 Tagen auf eine Alternative.
Innerhalb des Schengenraums gibt es an den Landesgrenzen keine Personenkontrollen. Dafür werden die Aussengrenzen stärker kontrolliert. Bei einem Schengen-Austritt hätten die Schweizer Behörden keinen Zugriff mehr auf die europaweite Fahndungsdatenbank. Mit dem Schengen-Vertrag würde auch das Dublin-Abkommen wegfallen, das die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren regelt.
Halbautomatische Schusswaffen mit einem grossen Magazin (mehr als 20 Patronen bei Pistolen und mehr als 10 Patronen bei Gewehren) gehören neu zu den verbotenen Waffen. Sie können nur noch mit einer Ausnahmebewilligung erworben werden. Sportschützen müssen für eine solche nachweisen, dass sie Mitglied in einem Schützenverein sind oder im jeweiligen Fünf-Jahres-Zeitraum mindestens fünf Schiessen absolviert haben.
Sammler und Museen erhalten ebenfalls eine Ausnahmebewilligung, wenn sie die sichere Aufbewahrung nachweisen und ein Verzeichnis der Waffen führen. Wer bereits eine Waffe besitzt, die unter das Verbot fällt und die noch nicht registriert ist, der muss dies dem kantonalen Waffenbüro innerhalb von drei Jahren melden. Jäger sind nicht betroffen, weil die halbautomatischen Waffen bereits heute nicht für die Jagd zugelassen sind. Teil der Vorlage ist zudem eine Markungspflicht für alle wesentlichen Waffen-Bestandteile.
Dazu sind nur Schätzungen möglich. Eine allgemeine Registrierungspflicht für den Erwerb von Schusswaffen gilt erst seit 2008. Der Bundesrat ging 2013 davon aus, dass sich in den Schweizer Haushalten rund zwei Millionen Waffen befinden, wovon rund die Hälfte noch nicht registriert sein dürfte. Nur bei einem Teil davon handelt es sich allerdings um halbautomatische Waffen, die unter die Nachmeldepflicht fallen. Gemäss dem Bundesamt für Polizei müssten grob geschätzt höchstens 200'000 Waffen gemeldet werden.
Die Schweiz konnte sich bei der Ausarbeitung der EU-Richtlinie einbringen. Mit der speziellen Regelung für Armeewaffen erzielte sie einen Erfolg: Wer sie nach Dienstende übernehmen will, darf das weiterhin ohne Auflagen tun. Ordonnanzwaffen, die in der Vergangenheit direkt vom Militär übernommen wurden, müssen zudem nicht gemeldet werden.
Anfänglich gab es im Parlament breiten Widerstand: 92 Nationalräte unterzeichneten einen Vorstoss der SVP mit der Forderung, auf die Übernahme der Waffenrichtlinie zu verzichten. Bei der Beratung der konkreten Vorlage ging der Nationalrat dann zunächst auf Kollisionskurs mit der EU. Schliesslich sprachen sich die beiden Räte aber jeweils mit einer deutlichen Mehrheit für eine Umsetzung innerhalb der roten Linien aus. Die Gegenstimmen kamen von der SVP und von drei FDP-Parlamentariern, zudem enthielten sich einzelne Mitglieder der CVP der Stimme.
Für die «Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz», welche die Verschärfung bekämpft und der Organisationen wie der Schweizer Schiesssportverband und Pro Tell angehören, würde ein Ja das Ende des Schiessens als Breitensport bedeuten. Denn die Traditionssportart geriete in den Ruch des Halblegalen, «nicht unähnlich dem Cannabis». Die Waffenrichtlinie sei «antischweizerisch» und verursache eine Bürokratielawine, ohne dass sie zu einem Sicherheitsgewinn führen würde. Denn auch mit der geplanten Verschärfung lasse sich nicht verhindern, dass Terroristen illegal Waffen erwerben.
In ihren Augen respektiert die Vorlage die Schweizer Schiesstradition. Die Anpassungen seien zumutbar – insbesondere mit Blick auf die Folgen, die ein Nein hätte: Die Arbeit von Polizei und Grenzwache würde ohne Zugriff auf die Informationssysteme von Schengen erschwert.
Die Einschränkungen beim Reiseverkehr würden den Tourismus treffen. Die Schweiz müsste mehr Asylverfahren durchführen. Der volkswirtschaftliche Schaden würde gemäss dem Justizdepartement «in die Milliarden» gehen. Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse wird denn auch an vorderster Front für ein Ja kämpfen.