Brandkatastrophe in Crans-Montana: So viele Verletzte sind noch in Behandlung
38 der 115 bei der Brandkatastrophe in Crans-Montana VS verletzten Personen werden weiterhin in Deutschland, Frankreich, Italien oder der Schweiz behandelt. Ihre Zahl ist zwischen dem 25. März und dem 8. April um drei gesunken, innerhalb eines Monats um sieben.
Das nationale Netzwerk für Katastrophenmedizin Katamed teilte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Donnerstag mit, dass weiterhin rund ein Drittel der Verletzten in Behandlung sei.
Zwölf Verletzte (-1 seit dem 25. März) befinden sich demnach noch in Schweizer Spitälern. Sechs Patientinnen und Patienten werden am Universitätsspital Chuv in Lausanne behandelt, sechs weitere (-1) in Zürich.
Sieben Personen mit Verbrennungen werden von der Suva betreut. Fünf von ihnen befinden sich in der Westschweizer Rehabilitationsklinik in Sitten, zwei in der Rehabilitationsklinik Bellikon AG (+1).
19 Patientinnen und Patienten werden im Ausland gepflegt (-3). Darunter sind drei Schweizer Staatsangehörige (-3) sowie vier ausländische Patienten mit Wohnsitz in der Schweiz.
Von den 19 verletzten Personen werden zehn weiterhin in Frankreich (-1), eine in Deutschland (-2) und acht in Italien behandelt.
Ausstandsbegehren im Fall Crans-Montana abgewiesen
Das Walliser Kantonsgericht hat die Ausstandsbegehren gegen die Staatsanwältinnen im Fall der Brandkatastrophe von Crans-Montana abgewiesen. Das Gesuch war vom Anwalt des Vaters eines Mädchens eingereicht worden, das bei dem Brand ums Leben kam.
Die Strafkammer habe insbesondere «keine besonders schweren oder wiederholten Fehler der Staatsanwaltschaft festgestellt, die als gravierende Pflichtverletzungen zu werten wären und den objektiven Anschein von Befangenheit der betroffenen Staatsanwältinnen begründen würden», hält das Gericht am Donnerstag fest.
In ihrem Entscheid wies die Strafkammer drei Ausstandsbegehren zurück. Das erste richtete sich gegen die Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud, das zweite gegen die stellvertretende Generalstaatsanwältin Catherine Seppey sowie gegen zwei weitere Staatsanwältinnen des mit der Untersuchung betrauten Teams. Das dritte Gesuch zielte auf die Staatsanwältin des Regionalbüros der Staatsanwaltschaft Mittelwallis.
Gegen den Entscheid kann Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht werden. (pre/sda)
