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Parlament kann über Massnahmen gegen Strommangel entscheiden

Parlament kann über Massnahmen gegen Strommangel entscheiden

01.03.2024, 13:38
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Das Risiko einer Strommangellage im Winter besteht für die Schweiz nach wie vor. Der Bundesrat will darum Massnahmen zur Absicherung der Versorgung auf unbestimmte Zeit gesetzlich verankern. Dazu gehören Reservekraftwerke, die mit Öl und Gas betrieben werden können.

ARCHIV -- Hochspannungsleitungen leiten den Strom aus den Wasserkraftwerken der Alpen in das flachland, aufgenommen in der Linthebene am Freitag, 6. Januar 2023 bei Benken, St. Gallen. Die Winterstrom ...
Hochspannungsleitungen in Benken, St. Gallen.Bild: keystone

Am Freitag hat die Landesregierung ihre Botschaft an die Räte verabschiedet. Über die Massnahmen kann nun das Parlament entscheiden.

Es geht um Änderungen im Stromversorgungsgesetz, im Energiegesetz und im CO2-Gesetz. Die Herausforderungen, um in den Wintern genügend Strom zu haben, blieben hoch, schreibt der Bundesrat. Er will deshalb die Produktion von Winterstrom gezielt fördern können.

Rechtliche Grundlage der Stromreserve im Winterhalbjahr ist die bis Ende 2026 geltende Winterreserveverordnung. Sie regelt den Einsatz der Wasserkraftreserve sowie einer thermischen Reserve. Diese besteht aus Reservekraftwerken, gepoolten Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen (WKK-Anlagen).

Die gesetzliche Grundlage für eine Wasserkraftreserve legt das Stromversorgungsgesetz, über das die Stimmbevölkerung am 9. Juni entscheiden wird. Die thermische Reserve soll laut Bundesrat eine Ergänzung dazu sein.

Der Bundesrat schlägt für die thermische Reserve zentrale Regelungen vor. Abgerufen werden soll sie erst, wenn an der Strombörse für den Folgetag die Nachfrage nach Strom das Angebot übersteigt. Ist die Lage kritisch, soll der Bundesrat koordinieren zwischen Stromreserve und Massnahmen für die wirtschaftliche Landesversorgung.

Kosten beim Endverbraucher

Müssen die mit fossilen Energien betriebenen Reservekraftwerke angeworfen werden, soll der Bundesrat Anpassungen bei den Vorschriften zum CO2-Ausstoss beschliessen können. Er nannte als Beispiel «verhältnismässige und befristete Ausnahmen» im Umweltschutzrecht. Auch in kantonale Betriebsvorschriften will er eingreifen können.

Wer eine Anlage für die thermische Reserve zur Verfügung stellt, bekommt vom Bund ein Entgelt - und eine Entschädigung, wenn die Energie tatsächlich benötigt wird. Über die Teilnahme an der thermischen Stromreserve wird aufgrund von Ausschreibungen entschieden. Zur Dimensionierung der einzelnen Bestandteile der Reserve soll der Bundesrat Zielwerte vorgeben können.

Die Kosten für die thermische Reserve gehören nach Ansicht des Bundesrates zu den anrechenbaren Betriebskosten des Übertragungsnetzes. Dafür aufkommen werden müssen Endverbraucher und Endverbraucherinnen.

Förderung von WKK-Anlagen

Der Bundesrat will zusätzlich auf WKK-Anlagen setzen, die nicht an der Stromreserve teilnehmen, und er sieht dafür für einen Zeitraum von zehn Jahren Investitionsbeiträge von jährlich 20 Millionen Franken vor. Die neuen WKK-Anlagen sollen im Winterhalbjahr zusätzliche 400 Gigawattstunden (GWh) Strom liefern.

Finanziert werden sollen diese Beiträge über den Netzzuschlagsfonds. Damit wird laut Bundesrat der Netzzuschlag nicht erhöht. Er will damit ein Anliegen des Parlaments aufgreifen: Über die entsprechende Motion dürfte der Ständerat am Dienstag entscheiden; seine zuständige Kommission empfiehlt, den Vorstoss zu überweisen.

Kein Thema für den Bundesrat ist eine Verbrauchsreserve. Entsprechende Forderungen aus der Vernehmlassung hat er laut seiner Botschaft nicht aufgenommen. Die Branche soll also nicht zu einer gezielten Senkung der Nachfrage verpflichtet werden. (saw/sda)

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