Höhere Mehrwertsteuer für Armee und AHV: Kommt es zum Super-Sunday?
Sie ist des Politikers liebste Steuer: die Mehrwertsteuer. Wir bezahlen sie mit jedem Kaffee und jedem Blumenstrauss – und bemerken sie kaum. Doch übers Jahr läppern sich die Rappen zu grossen Milliardenbeträgen zusammen. Die Mehrwertsteuer ist für den Bund die zweitwichtigste Einnahmequelle.
Geht es nach dem Bundesrat, soll die Mehrwertsteuer weiter steigen. Sie sei die geeignetste Steuer, um die nötigen Mehreinnahmen für die Sicherheit zu generieren, sagte Verteidigungsminister Martin Pfister. Die Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft seien geringer als bei anderen Optionen. Sparen allein reiche nicht, zudem wolle der Bundesrat die Schuldenbremse nicht antasten.
Konkret soll die Mehrwertsteuer befristet um 0,8 Prozentpunkte steigen. Der Normalsatz liegt heute bei 8,1 Prozent. Innerhalb von zehn Jahren sollen so 31 Milliarden Franken für die Armee zusammenkommen.
Pfister drückt aufs Tempo. Zwar hat der Bundesrat erst einen Grundsatzentscheid gefällt, doch die Erhöhung soll bereits ab 1. Januar 2028 gelten. Dafür muss in kurzer Zeit eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet werden, danach folgt die Botschaft ans Parlament. Schon in der Dezembersession sollen National- und Ständerat darüber entscheiden. Dass beide Räte eine Vorlage in nur einer Session beraten, ist aussergewöhnlich. Denn ein wesentliches Merkmal des Zweikammersystems ist die Langsamkeit: Schnellschüsse sollen verhindert werden.
Der Zeitdruck hängt mit dem Wahljahr 2027 zusammen. Weil die eidgenössischen Wahlen im Herbst stattfinden, ist der letzte reguläre Abstimmungstermin bereits im Juni. Verpasst das Parlament diese Frist, käme die zwingende Volksabstimmung erst 2028 zustande – die Steuererhöhung würde sich auf 2029 verzögern.
Die Diskussionen sollen separat geführt werden
Doch die Mehrwertsteuer soll nicht nur zugunsten der Armee steigen, sondern auch zur Finanzierung der 13. AHV-Rente, die 2026 erstmals ausbezahlt wird. Der Bundesrat und der Nationalrat wollen dafür eine Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte, während der Ständerat einen Mix aus höheren Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer bevorzugt.
Die grosse Frage ist: Kommen beide Mehrwertsteuererhöhungen am gleichen Tag zur Abstimmung? Wird der 6. Juni 2027 zum milliardenschweren Super-Sunday? Ausgeschlossen ist das nicht.
Klar ist aber, dass über beide Vorlagen – also die Erhöhung für die Armee und die Erhöhung für die AHV – separat abgestimmt wird. «Wir müssen die Diskussionen um die AHV und die Armee separat führen», sagte Martin Pfister – «aus Gründen der Ehrlichkeit und der Transparenz».
Der Verteidigungsminister sagte aber auch, es wäre von Vorteil, wenn beide Erhöhungen ab dem gleichen Tag gelten würden. Der Umstellungsaufwand für die Unternehmen ist hoch und kostet 100 bis 200 Millionen Franken. Für die Bevölkerung würde das bedeuten, dass der Normalsatz auf einen Schlag von 8,1 auf 9,6 Prozent steigt.
Ob es zum Super-Sunday kommt, ist offen. Von Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider ist bekannt, dass sie die AHV-Abstimmung bereits im November dieses Jahres durchführen möchte – zeitgleich mit der ersten Auszahlung der 13. Rente. Das würde die Chancen für ein Ja erhöhen und sie käme der Armee-Abstimmung zuvor. Ob dieser Plan aufgeht, hängt vom Parlament ab: National- und Ständerat sind sich uneins, das Dossier ist blockiert.
Pfisters Weg ist ebenfalls steinig. Fraglich ist, ob sein Vorschlag überhaupt die Parlamentsdebatte überlebt. Denn SP und Grüne haben kein Interesse an einer Steuererhöhung für die Armee. Er braucht also die Unterstützung der bürgerlichen Kräfte. Seine Partei, die Mitte, begrüsst den Vorschlag. SVP und FDP wiederum lehnen eine Mehrwertsteuererhöhung kategorisch ab. Beide wollen sparen, die FDP zudem einen Teil der Swisscom-Aktien veräussern. Mitte-Präsident Philipp Matthias Bregy hält Sparen allein für unrealistisch. Er nimmt FDP und SVP in die Pflicht: «Die beiden Parteien sagen, sie würden für mehr Sicherheit einstehen. Diesen Beweis müssen sie jetzt antreten.»
Geld aus dem Mehrwertsteuertopf will auch Verkehrsminister Albert Rösti für den Ausbau der Bahninfrastruktur. Aktuell fliessen 0,2 Prozenpunkte in den Bahnfonds, eines davon ist befristet bis 2030. Diese Befristung soll neu bis 2045 gelten.
