Schweiz
Wirtschaft

Übernachtungen in der Parahotellerie steigen 2023 leicht

Übernachtungen in der Parahotellerie steigen 2023 leicht

18.06.2024, 09:0918.06.2024, 09:09
Mehr «Schweiz»

Die Schweizer Parahotellerie hat 2023 etwas mehr Logiernächte gezählt als im Jahr davor. Etwa zwei Drittel der in Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und in Kollektivunterkünften gezählten Gäste kamen dabei aus der Schweiz.

Konkret zählte die Schweizer Parahotellerie im vergangenen Jahr 17,6 Millionen Logiernächte, wie das Bundesamt für Statistik (BFS) am Dienstag mitteilte. Das waren 0,9 Prozent mehr als 2022, wobei schon damals wieder das Vor-Corona-Niveau von 2019 übertroffen worden war.

Gaeste erholen sich auf dem Campingplatz Monte Generoso in Melano, am Freitag, 2. April 2021. Der Campingplatz ist ueber die Osterferien ausgebucht. (KEYSTONE/Ti-Press/Elia Bianchi)
Campingplätze bleiben beliebt.Bild: keystone

Treiber war weiterhin die steigende Nachfrage bei den ausländischen Touristinnen und Touristen. Hier stieg die Zahl der Logiernächte zum Jahr davor um gut 10 Prozent auf 5,6 Millionen. Es übernachteten damit auch erstmals wieder mehr ausländische Gäste als im letzten Vor-Corona-Jahr 2019 in Schweizer Parahotellerie-Unterkünften.

Gleichzeitig machten Schweizerinnen und Schweizer weiterhin vermehrt im Inland Ferien. So zählte die Parahotellerie bei den einheimischen Gästen mit 12,0 Millionen Logiernächten zwar 3,0 Prozent weniger als im Vorjahr. Gegenüber 2019 waren es aber weiterhin deutlich mehr.

Gemeinsam mit den Hotel-Übernachtungen wuchsen die Logiernächte aller touristischen Beherbergungen im vergangenen Jahr um 6,6 Prozent auf 59,3 Millionen. Damit wurde erstmals auch bei den gesamten Beherbergungen das Vor-Pandemie-Niveau von 2019 übertroffen (+5,5 %). (rbu/sda/awp)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
3 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
3
    KKS und UBS wollten CS-Managern Boni streichen – das Vorgehen war rechtswidrig
    Die vom Bund angeordnete Kürzung oder gar Streichung der Boni bei den obersten drei Führungsebenen der Credit Suisse war rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von zwölf Betroffenen gutgeheissen, wie aus einem Gerichtsurteil hervorgeht.

    Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter wollte bis zu 1000 CS-Managern, die nach dem Kollaps der Grossbank noch reich entlohnt wurden, die Bonuszahlungen kürzen. Teilweise ganz, teilweise sollte ein prozentualer Anteil abgedrückt werden, je nach Führungsebene, der die Manager angehörten. Doch dieses Vorgehen ist laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in St.Gallen nicht zulässig. Zwölf betroffene Manager hatten gegen die Massnahme geklagt.

    Zur Story