Der Bundesrat verlängert angesichts der angespannten Lage in den Spitälern die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Dies hat er an seiner Sitzung vom 19. Januar 2022 entschieden. Die Homeoffice-Pflicht gilt neu bis Ende Februar, ebenso die Kontaktquarantäne. Die 2G- und die 2Gplus-Regel für gewisse Innenräume, die ausgeweitete Maskenpflicht innen, die 3G-Regel für Veranstaltungen draussen ab 300 Personen sowie die Einschränkung privater Treffen gelten provisorisch bis Ende März; der Bundesrat überprüft aber laufend, ob die Entwicklung der Pandemie eine frühere Aufhebung der Massnahmen zulässt. Ausserdem verkürzt der Bundesrat per Ende Januar die Gültigkeit der Impf- und Genesenenzertifikate auf 270 Tage.
Nach der Konsultation hat der Bundesrat auch beschlossen, die Kontaktquarantäne bis Ende Februar zu befristen. Der Bundesrat hat die Quarantäne am 12. Januar 2022 bereits stark eingeschränkt. Sie gilt nur noch für Personen, die im gleichen Haushalt wohnen oder ähnlichen regelmässigen und engen Kontakt haben. Das Ansteckungsrisiko ist in diesen Fällen weiterhin hoch. Die Quarantäne leistet deshalb einen wichtigen Beitrag dazu, dass Personen das Virus nicht weiterverbreiten, etwa am Arbeitsort. Von der Kontaktquarantäne ausgeschlossen sind zudem Personen, die in den letzten vier Monaten geimpft worden oder genesen sind.
Der Bundesrat verkürzt zudem ab dem 31. Januar 2022 die Gültigkeitsdauer aller Impfzertifikate von 365 auf 270 Tage. Damit bleibt das Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt. Analog dazu sind auch die Genesenenzertifikate noch 270 Tage gültig.
Ab Samstag, 22. Januar, müssen geimpfte und genesene Personen vor der Einreise in die Schweiz keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest mehr vorweisen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen wird der Test vor der Einreise in die Schweiz beibehalten. Dagegen wird aufgrund der beschränkten Testkapazitäten im Inland künftig auf die Pflicht eines zweiten Tests vier bis sieben Tage nach der Einreise verzichtet. Damit gilt für die Einreise in die Schweiz die 3G-Regel. Das Passenger Locator Form (PLF) muss neu nur noch von Personen ausgefüllt werden, die mit dem Flugzeug oder Fernverkehrsbussen in die Schweiz reisen.
Nach der Konsultation hat der Bundesrat unter anderem auch folgende Anpassungen beschlossen, gültig ab dem 25. Januar 2022:
Aufgrund der Konsultationsergebnisse verzichtet der Bundesrat auf weitere Anpassungen, zum Beispiel auf Änderungen der Isolationsregeln, auf eine Verschärfung der Maskenpflicht oder ein Verbot von Präsenzunterricht an Hochschulen. Er verzichtet auch auf eine Verschärfung der nationalen Regeln für Grossveranstaltungen, wie eine Sitzpflicht für die Konsumation oder Kapazitätsbeschränkungen, wie von verschiedenen Kantonen gefordert.
Das Bundesamt für Gesundheit wird den Kantonen aufgrund des hohen Bedarfs für Tests und den bereits stark ausgelasteten Laborkapazitäten folgende neue Priorisierungsreihenfolge für PCR-Tests empfehlen:
Um die PCR-Testkapazitäten zusätzlich zu entlasten, führt ab dem 24. Januar vorübergehend auch ein positiver Antigen-Schnelltest zu einem Schweizer Zertifikat für Genesene. Dieses ist für 270 Tage und ausschliesslich in der Schweiz gültig.
(aeg)
Lasst uns doch kurz mal ein wenig rechnen.
Also rund 30'000 Infektionen pro tag mit einer Dunkelziffer gemäss offiziellen Aussagen von Faktor 2-4.
Das wären dann rund 90'000-150'000 Infizierte pro Tag, das machen wir schon ne Weile und mal bis Ende Februar weiter, dann sind also in der Schweiz gut 5.3 - 8.8 Mio Infizierte im Jahr 2022.
Ich kann mich irren, aber das klingt für mich sehr stark nach Durchseuchungsstrategie?