Schweiz
Wirtschaft

Kinderkosmetika: Verkaufsverbot für Lippenstifte und Nagellacke

Kosmetika für Kinder sind oft gesundheitsschädigend.
Kosmetika für Kinder sind oft gesundheitsschädigend.Bild: Shutterstock

Kinderkosmetika: Verkaufsverbot für Lippenstifte und Nagellacke

Kinderkosmetika weisen weiterhin teils eklatante Mängel auf. Das Kantonslabor Basel-Stadt bemängelt mehr als die Hälfte der geprüften Produkte.
03.03.2015, 11:3303.03.2015, 14:59
Mehr «Schweiz»

Das Kantonslabor Basel-Stadt hat neun von 44 untersuchten Produkten aus dem Verkehr gezogen. Die Beanstandungsquote liegt bei 59 Prozent. Zu Kritik Anlass gaben in erster Linie Nagellacke und Lippenpflegeprodukte, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Bericht des Kantonslabors hervorgeht. Die untersuchten Produkte stammten von Importeuren, Warenhäusern, Spielzeugläden und Boutiquen in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt und Zürich.

Die neun Verkaufsverbote wurden mit unerlaubten Farbstoffen, hohen Gehalten an krebserzeugenden Substanzen oder nicht deklarierten allergenen Duftstoffen begründet. Sechs weitere Produkte wurden nach der Untersuchung freiwillig aus dem Verkehr gezogen.

Kinderkosmetika sind in den letzten Jahren regelmässig untersucht worden. Wegen der unverändert hohen Beanstandungsrate drängen sich laut dem Kantonslabor weitere Kontrollen auf. Zwar seien in den letzten Jahren viele Produkte vom Markt genommen worden, doch seien die Ersatzprodukte in vielen Fällen nicht besser. (whr/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Bundesgericht kippt Entscheid des Schaffhauser Kantonsrats

Niederlage für die bürgerliche Mehrheit im Schaffhauser Kantonsrat: Das Bundesgericht hat einen Parlamentsbeschluss zur Transparenz in der Politikfinanzierung aufgehoben, weil er die Rechte der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verletzt.

Zur Story