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Strafbescheide zur Postauto-Subventionsaffäre werden angefochten

ARCHIV - ZUR MK POST ZUR POSTAUTO-AFFAERE, AM MONTAG, 11. JUNI 2018, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDE ARCHIVBILDER ZUR VERFUEGUNG ---- Postautos auf dem Postautodeck im Bahnhof in Chur, am Freitag, 24. Janu ...
Postautos auf dem Postautodeck im Bahnhof in Chur.Bild: KEYSTONE

Strafbescheide zur Postauto-Subventionsaffäre werden angefochten

13.05.2024, 13:4713.05.2024, 13:47

Die Affäre um Subventionstricksereien bei Postauto ist juristisch noch nicht aufgearbeitet. Sieben beschuldigte Kaderleute von Postauto und Post wehren sich gegen die Strafbescheide des Bundesamtes für Polizei (Fedpol). Dieses hat nun Strafverfügungen erlassen, die aber noch nicht rechtskräftig sind. Denn die Beschuldigten können eine gerichtliche Beurteilung ihres Falles verlangen.

Beschuldigt sind fünf Mitglieder der ehemaligen Geschäftsleitung von Postauto Schweiz, wegen mehrfachen Leistungsbetruges, wie Fedpol im Internet schreibt. Und je ein Mitglied der damaligen Post-Konzernleitung und des Verwaltungsrates sind beschuldigt, den Leistungsbetrug nicht verhindert zu haben. Namen nannte das Fedpol nicht.

In den Strafverfügungen geht es um bedingte Geldstrafen zwischen 56'000 und 420'000 Franken sowie um unbedingt ausgesprochene Bussen zwischen 12'000 und 60'000 Franken, wie das Fedpol auf seiner Webseite schreibt. Die Voraussetzungen für Freiheitsstrafen sind nach der Beurteilung des Bundesamtes nicht gegeben.

Die Betroffenen können gegen die Strafverfügungen Einspruch erheben und eine gerichtliche Beurteilung verlangen. Tun sie dies, werden die Akten zu Handen des zuständigen Strafgerichts an die kantonale Staatsanwaltschaft übergeben. Das Strafgericht wird dann für das weitere Verfahren zuständig sein. Fedpol wird dann nicht mehr als verfahrensleitende Behörde auftreten, sondern als Partei.

Im Februar 2018 machte das Bundesamt für Verkehr (BAV) gesetzeswidrige Buchungstricks bei Postauto öffentlich. Demnach hatte Postauto Schweiz seit 2007 durch gesetzeswidrige Umbuchungen systematisch Gewinne im regionalen Personenverkehr verschleiert und so Subventionen erschlichen.

Die Post bezahlte den gesamten Betrag von 205,3 Millionen Franken an Bund, Kantone und Gemeinden zurück. Der Verwaltungsrat der Post beschloss im Juni 2018, wegen fehlendem Vertrauen die ganze Geschäftsleitung von Postauto freizustellen. Die damalige Post-Konzernchefin Susanne Ruoff reichte den Rücktritt ein. (sda)

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