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Behring-Prozess: Brisante Zeugenaussage des Bundesanwalts – zwei Zeugen widersprechen ihm

Bundesanwalt Michael Lauber.
Bundesanwalt Michael Lauber.
Bild: KEYSTONE

Behring-Prozess: Brisante Zeugenaussage des Bundesanwalts – zwei Zeugen widersprechen ihm

Bundesanwalt Michael Lauber hat als Zeuge im Behring-Prozess eine brisante Aussage gemacht. Zwei Zeugen widersprachen ihm.
19.06.2016, 08:2119.06.2016, 09:24
<a href="http://www.schweizamsonntag.ch/suche/autor/Henry+Habegger" class="">Henry Habegger</a>&nbsp;/ schweiz am Sonntag
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Ein Artikel von Schweiz am Sonntag
Schweiz am Sonntag

Es war eine überraschende Wende im Fall von Financier Dieter Behring, der 2000 Anleger um 800 Millionen betrogen haben soll: Seit knapp einem Jahr im Amt beschloss Bundesanwalt Michael Lauber gegen Ende 2012, das Strafverfahren neu aufzusetzen. Lauber setzte den bisherigen Verfahrensleiter Werner Pfister samt dessen Strategie ab. Pfister, der seit acht Jahren ermittelt hatte, wollte gegen Behring und neun Mitbeschuldigte Anklage erheben. Lauber aber entschied sich für «Fokussierung», wie er es nannte: Im Hauptanklagebereich wurde nur noch Behring angeklagt, die Verfahren gegen die Mitbeschuldigten wurden eingestellt.

Lauber machte für den Strategiewechsel unter anderem das Beschleunigungsgebot geltend. Ziel sei, das «Verfahren vor Gericht zu bringen, so schnell wie möglich», sagte der Bundesanwalt noch im März 2014 in der «Rundschau».

Nur: Erst jetzt, knapp vier Jahre nach dem Strategiewechsel, läuft der Prozess gegen Dieter Behring endlich vor Bundesstrafgericht in Bellinzona. Und die dortigen Verhandlungen bringen den Bundesanwalt und seine Strategie ins Zwielicht und ihn selbst in die Bredouille.

Rückschau

Blenden wir zwei Wochen zurück. Am Montag, 6. Juni 2016, sitzt der Bundesanwalt als Zeuge im Behring-Prozess in Bellinzona. Der vorsitzende Richter Daniel Kipfer weist Lauber, obwohl dieser seine Rechte und Pflichten ja kenne, ausdrücklich darauf hin, dass er «wahrheitsgemäss aussagen» müsse. Minuten später fragt der Richter, ob es vor dem Strategiewechsel, den Lauber 2012 vornahm, bereits Entwürfe von Anklageschriften gab.

Dieter Behring, im Juni 2016 vor dem Gericht in Bellinzona.
Dieter Behring, im Juni 2016 vor dem Gericht in Bellinzona.
Bild: KEYSTONE/TI-PRESS

Bundesanwalt Lauber antwortet gemäss Wortprotokoll, das der «Schweiz am Sonntag» vorliegt: «Meines Wissens nicht, nein, meines Wissens nicht, weil die ge... äh – ». Es folgt ein inhaltlich schwer verständlicher Satz, aber jedenfalls mit der Konklusion, dass der erste «Meilenstein» erst «im Frühjahr 2013» gesetzt worden sei.

Drei Tage später, Donnerstag, 9. Juni 2016. Als Zeuge vorgeladen ist diesmal ein Finanzexperte der Bundesanwaltschaft, der bis 2012 an der Untersuchung gegen Behring arbeitete. Auf die Frage von Behrings Verteidiger Daniel Walder, ob er «Entwürfe von früheren Anklageschriften gesehen» habe, antwortet der Zeuge gemäss offiziellem Protokoll: «Ja.» Und auf Nachfrage: «Das waren Entwürfe gegen Behring und mitbeschuldigte Personen.» Erstellt habe diese «Herr Pfister». Die Entwürfe seien «wie normale andere abgelegt (gewesen) und konnten von den entsprechenden berechtigten Personen eingesehen werden».

«Meines Wissens nicht, nein, meines Wissens nicht, weil die ge... äh – »
Lauber vor Gericht

In der Woche darauf, am Mittwoch, 15. Juni 2016, ist der von Lauber abgesetzte Verfahrensleiter Werner Pfister selbst als Zeuge im Behring-Prozess vorgeladen. Auch er sagt aus, es habe solche Entwürfe der Anklageschriften gegeben. Und er sagt auch, er habe Bundesanwalt Lauber am 21. September 2012 ein E-Mail samt Anklage-Entwurf als Anhang geschickt. Zwei Stunden später sei er von Lauber aus dem Mandat entlassen worden.

Zwei Zeugen sagen vor Gericht etwas anderes als der Bundesanwalt. Und der Bundesanwalt soll gewusst haben, dass es Anklageschriften gab: Eine soll er per E-Mail erhalten haben.

Aussagen gegen Aussage, zwei gegen einen. Wer sagt hier nicht die Wahrheit?

Sicher ist: Auf falscher Zeugenaussage vor Gericht steht gemäss Artikel 307 des Strafgesetzbuches Gefängnis bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Verfahren schon 2012 anklagereif?

Die Frage der Entwürfe ist zentral. Gab es sie, war das Verfahren 2012 offensichtlich bereits anklagereif und viel weiter fortgeschritten, als der Bundesanwalt seit 2012, aber auch in seiner Zeugenaussage glaubhaft machen wollte. Es war dann laut Juristen in einem Stadium, in dem die Einstellung der Verfahren gegen Behrings Mitbeschuldigte kaum mehr möglich war, ohne den Grundsatz «in dubio pro duriore» zu verletzen: Im Zweifel muss angeklagt werden. Hätte Lauber wissentlich trotzdem anders entschieden, «sitzt er in Teufels Küche», wie sich einer ausdrückt.

Tatsächlich hatte, wie Recherchen zeigen, Pfister den Parteien bereits am 27. Juni 2012 eröffnet, dass er gegen Behring und neun Mitbeschuldigte Anklage erheben wolle. Die Anklage wollte er Anfang 2013 einreichen. Was auch heisst, dass der Prozess demnach spätestens 2014 stattgefunden hätte. Und nicht erst 2016.

Behrings Anwälte verlangen diese Woche, das Mail von Pfister an Lauber und die Anklageentwürfe bei der Bundesanwaltschaft zu beschaffen. Das Bundesstrafgericht lehnte ab.

Hat Lauber vor Gericht falsch ausgesagt? Die Bundesanwaltschaft wollte sich dazu nicht äussern, verwies ans Bundesstrafgericht, das die Verfahrenshoheit habe. Das Bundesstrafgericht teilte mit, auf solche Fragen antworte es nicht.

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