Multinationale Konzerne sollen ihre Gewinne nicht länger verschieben können, um der Besteuerung zu entgehen. Der Bundesrat unterstützt Massnahmen dagegen. Er will Konzerne zu Transparenz verpflichten und die Informationen an ausländische Steuerbehörden leiten.
Im Januar hatten 31 Staaten in Paris die ALBA-Vereinbarung über den Austausch länderbezogener Berichte unterzeichnet, darunter auch die Schweiz. Diese wurde im Rahmen des Projekts der G20-Staaten und der OECD zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung (BEPS) erarbeitet.
Am Mittwoch hat der Bundesrat nun die Vernehmlassung eröffnet zur ALBA-Vereinbarung und zum Gesetz, mit dem diese umgesetzt werden soll. Betroffen wären rund 200 in der Schweiz ansässige Unternehmen, wie das Finanzdepartement (EFD) schreibt. Es handelt sich um Unternehmen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro.
Sie sollen künftig einen Bericht erstellen müssen, der Informationen über die weltweite Verteilung der Umsätze, der entrichteten Steuern und weitere Kennzahlen enthält. Die Daten werden nicht veröffentlicht, sie richten sich ausschliesslich an die Steuerbehörden.
Die Schweizer Steuerbehörden würden die Berichte jährlich automatisch an die Steuerbehörden jener Staaten übermitteln, in denen die Konzerne über Geschäftseinheiten verfügen. Voraussetzung ist, dass eine staatsvertragliche Grundlage für den Austausch besteht. Mit welchen Staaten die Schweiz Informationen austauscht, will der Bundesrat bestimmen, wenn die Rechtsgrundlagen in Kraft sind.
Bereits genehmigt hat das Parlament das Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Nun muss es noch der ALBA-Vereinbarung und dem ALBA-Gesetz zustimmen. Bei einem Ja von National- und Ständerat müssten die Konzerne in der Schweiz ab 2018 einen länderbezogenen Bericht erstellen.
Der erste automatische Austausch der Berichte zwischen der Schweiz und ihren Partnerstaaten könnte dann 2020 stattfinden. Vor 2018 können Konzerne freiwillig einen Bericht bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung einreichen. Dieser würde an einzelne Staaten übermittelt, wie das EFD schreibt. (egg/sda)