Für Hunderttausende Touristen ist momentan nicht klar, ob ihre Ferien stattfinden, oder ob sie überhaupt wieder nach Hause kommen. 150'000 Menschen sind aktuell gestrandet in Hotels oder an Flughäfen. Vor den geschlossenen Thomas-Cook-Reisebüros warten viele Menschen nun auf weitere Informationen.
Wie viele Schweizer Touristen betroffen sind, ist unklar. Von der Insolvenz betroffen sollen 140'000 deutschsprachige Personen sein. Nicht alle weilen bereits in den Ferien.
Während britische Reisende zumindest teilweise aufatmen können – der Staat organisiert die Rückführung aller Staatsbürger - haben Schweizer Reisende das Nachsehen. Und es stellt sich die Frage: Was sind die Rechte der Schweizerinnen und Schweizer, die mit Thomas Cook oder deren Tochterfirmen gebucht haben?
Anders als in Grossbritannien ist in der Schweiz nicht der Staat für die Rückholung der Reisenden aus dem Ausland zuständig. Touristen sind also selber für ihre Rückreise verantwortlich.
Das BAZL sowie die Reiseveranstalter würden jedoch helfen und Informationen und Empfehlungen weitergeben.
Bei Pauschalreisen greift die Versicherung des Veranstalters. Dies können private Versicherungen oder, wie in der Schweiz, der Garantiefonds des Schweizerischen Reisebüroverbandes sein. Diese Versicherung soll das Ziel haben, Touristen, die eine Pauschalreise gebucht haben, vor den Folgen einer Insolvenz der Reiseveranstalters abzusichern.
Konkret bedeutet dies: Auch wenn die Reise ausfällt, bekommen Reisende ihr Geld zurück, da dieses versichert ist. Pauschalurlauber, die schon verreist sind, haben Anspruch auch vor Ort im Hotel bleiben zu können und die Ferien weiterhin wie geplant zu verbringen, bis eine geeignete Rückreise organisiert ist.
Der Versicherer ist im Fall einer Insolvenz auch dafür zuständig, Pauschalreisende im Notfall mithilfe des Reisesicherungs-Fonds zurückzubringen. In der Praxis helfen dann andere Fluggesellschaften, Touristen wieder nach Hause zu holen – oft tun sie dies mit speziell günstigen Flugpreisen.
Jedoch: Auch wenn Reisende mit den EU-weiten Regelungen recht gut abgesichert sind, so sind die Gelder im Reisefonds gesetzlich nur bis zu einem Betrag von 110 Millionen Franken gedeckt. Bei der schieren Grösse von Thomas Cook und der Tatsache, dass weltweit mehr als 600'000 Reisende (davon sind 150'000 in den Ferien gestrandet) aktuell betroffen sind, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass die offenen Forderungen von Reisenden nicht gedeckt werden können.
Diese offenen Forderungen fallen dann in die Konkursmasse, wobei einzelne Forderungen teilweise während Jahren liegenbleiben, bis die gesamten Vermögensverhältnisse eines Grosskonzerns klar und aufgeteilt sind.
Alle die oben genannten Regelungen gelten nur bei Pauschalreisen. Menschen, die Ihre Ferien auf eigene Kosten, zum Beispiel eine Nur-Flug-Leistung mit Thomas Cook Airlines oder eine Nur-Hotel-Buchung über ein Thomas Cook Reisebüro gebucht haben, fallen in die Kategorie Individualreisende.
Individualreisende sind für Ihre Weiter-, respektive ihre Heimreise selber verantwortlich und müssen sämtliche anfallenden Kosten selber übernehmen. Weder die Reiseversicherung, noch die Veranstalter greifen einem dabei finanziell oder unterstützend unter die Arme. Es besteht zudem kein Recht auf Rückerstattung, Umbuchung oder Preisreduktion.
In der Vergangenheit war es jedoch so, dass sich andere Fluggesellschaften sehr kulant gezeigt hatten und Touristen, die im Ausland gestrandet waren zu günstigen Preisen wieder nach Hause geflogen haben. Das war etwas bei den Pleiten von Germania oder Air Berlin der Fall.
Für rechtliche Fragen gibt es in der Schweizer Reisebranche zudem den Ombudsmann der Schweizer Reiseindustrie. Dieser hilf bei rechtlichen Fragen oder Rückforderungsbegehren.
Grundsätzlich wird Reisenden empfohlen, zu prüfen, ob das Reisebüro, über das gebucht wird, dem Garantiefonds oder einer anderen Reiseversicherung angeschlossen ist.