Das Bundesverwaltungsgericht hat ein dreijähriges Berufsverbot für Beat Ammann, den früheren Chefjuristen der Banca Svizzera Italiana BSI, bestätigt. Ihm wird eine wesentliche Verantwortung im Zusammenhang mit der Verletzung der Geldwäschereibestimmungen bei Geschäften mit dem malaysischen Staatsfonds 1MDB zugeschrieben.
Das Bundesverwaltungsgericht stützt in einem am Montag veröffentlichten Entscheid die Sicht der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma, wonach Ammann persönlich für schwere Verletzungen der Geldwäschereivorschriften sowie für schwere Verletzungen des Organisationserfordernisses der Bank verantwortlich sei.
Die Dauer des Berufsverbotes erachtet das Gericht als verhältnismässig. Die beträchtlichen Vermögenswerte, die involviert waren, hätten auch eine längere Dauer des Berufsverbots nicht ausgeschlossen.
Ammann ist gemäss seinen eigenen Angaben seit September 2016 pensioniert und als selbständiger Berater tätig, heisst es im Urteil. Das Berufsverbot hat zur Folge, dass er keine Tätigkeit in leitender Stellung bei einem von der Finma beaufsichtigten Unternehmen ausüben darf.
Das Berufsverbot gilt ab der Rechtskräftigkeit der Verfügung. Mit dem vorliegenden Urteil ist dies noch nicht zwingend der Fall. Ammann hat die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen.
Wegen des Korruptionsskandals rund um den 1MDB-Staatsfonds wurden weltweit gegen mehrere Banken Verfahren eingeleitet. Die Finma führte sieben Verfahren. Für die BSI verfügte sie die Auflösung nach der Übernahme durch EFG International.
(Urteil B-7186/2018 vom 29.7.2021)
(aeg/sda)