Die EU-Bildungsminister haben am Montag die Schweizer Kohäsionsmilliarde gutgeheissen. Das bestätigte eine EU-Diplomatin der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Nun kann das Abkommen unterzeichnet werden.
Das Abkommen – im Fachjargon «Memorandum of Understanding» (MoU) genannt – regelt den zweiten Schweizer Kohäsionsbeitrag in der Höhe von 1,3 Milliarden Franken. Ziel des Beitrages ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zwischen den EU-Ländern zu reduzieren und EU-Staaten bei der Bewältigung der Migration zu unterstützen.
Der Bundesrat hatte das MoU bereits Ende November genehmigt. Gleichzeitig hatte er beschlossen, die Verhandlungen mit den Partnerländern über die bilateralen Umsetzungsabkommen aufzunehmen.
Auch Norwegen leistet im Rahmen seiner Teilnahme am EWR Kohäsionszahlungen. Dabei hatte es Diskussionen gegeben, inwiefern Länder wie Polen und Ungarn, die gegen Rechtsstaatlichkeit verstossen, finanziell unterstützen werden sollen.
Bei Polen etwa habe man «einige Programmänderungen vorgenommen», teilte das norwegische Aussenministerium auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. So etwa unterstützt Norwegen keine polnischen Gerichtsverwaltungen mehr. Zudem seien Gemeinden, die sich zur LGBT-freien Zone erklärten, von Zahlungen ausgeschlossen worden. Und an Ungarn würden aktuell wegen Uneinigkeit über den Fondsbetreiber keine Zahlen mehr getätigt, heisst es weiter.
Die Schweiz «beobachtet die Situation sowohl in Polen als auch in Ungarn», heisst es seitens des eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Man gehe «von der Teilhabe der Partnerstaaten an der europäischen Wertegemeinschaft wie Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte aus, zu deren Einhaltung sich beide Seiten in den vorgesehenen bilateralen Abkommen verpflichten werden».
Laut EDA werden in diesen bilateralen Umsetzungsabkommen gegenseitige Verpflichtungen eingegangen, die den Referenzrahmen bilden. Die Schweiz werde «bei der Auswahl der Themen und Partner sowie bei der Umsetzung der Programme» auf die Einhaltung dieser Werte achten.
Zudem habe die Schweiz rechtlich «immer die Möglichkeit, Rückzahlungen zu verweigern, wenn Abmachungen nicht eingehalten wurden». (aeg/sda)