Im September stehen in der Schweiz wieder Abstimmungen auf dem Programm. Während das Schweizer Stimmvolk im Juni gleich über fünf Vorlagen befinden musste, stehen dieses Mal nur deren zwei in den nationalen Abstimmungsunterlagen. Eine der beiden Vorlagen ist die 99-Prozent-Initiative. Was diese Volksinitiative der Jungsozialisten will und was die Besteuerung von Kapitaleinkommen bedeutet, findest du hier:
«Geld arbeitet nicht – du schon!», schreiben die Initianten auf ihrer Website. Diese finden es ungerecht, dass Löhne stärker besteuert werden als Einkünfte aus Kapitalanlagen, wie zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Aktien.
Deshalb fordert die Initiative, dass Kapitaleinkommen ähnlich wie herkömmliches Einkommen besteuert wird. Mit den Mehreinkünften sollen wiederum die Steuern für die ärmeren Bevölkerungsschichten gesenkt werden. Für Kapital an sich ist hier jedoch keine höhere Besteuerung vorgesehen.
Konkret soll Kapitaleinkommen von über 100'000 Franken eineinhalbfach so hoch besteuert werden wie Löhne. Im Moment sind zum Beispiel Gewinne aus privaten Aktieneinkommen steuerfrei. Auch für Dividenden gelten abweichende Bestimmungen, damit diese nicht in vollem Umfang versteuert werden müssen.
Durch eine solche Besteuerung sollen laut Initianten Mehreinnahmen von etwa 10 Milliarden pro Jahr entstehen, welche wiederum die Steuern von tiefen und mittleren Einkommen per Wohlfahrt entlasten sollen. «Entweder durch Steuersenkungen oder einen Ausbau des Service Public», wie die Befürworter schreiben.
Betroffen wären Personen, die in einem Jahr über 100'000 Franken Gewinne rein durch Kapitalinvestitionen erzielen und nicht Personen, die über 100'000 Franken auf dem Sparkonto haben. Die Initiative will also nicht Vermögen, sondern Vermögenseinkünfte höher besteuern. Ein konkretes Beispiel:
Beispiel 1: Hans hat in seinem Leben 120'000 Franken gespart, welche auf seinem Sparkonto zu 1 Prozent verzinst werden. Damit erzielt Hans in einem Jahr einen Kapitalgewinn von 1'200 Franken. Dieser Gewinn liegt deutlich unter der Grenze von 100'000, deshalb muss Hans keine zusätzlichen Steuern bezahlen.
Beispiel 2: Monika hat drei Millionen in einen Aktienfonds investiert, der im letzten Jahr fünf Prozent Rendite abgeworfen hat. Damit hat Monika einen Kapitalgewinn von 150'000 Franken erzielt. Die ersten 100'000 Franken werden nach der Initiative wie Lohneinkünfte versteuert, die weiteren 50'000 eineinhalbfach. Heisst: Monika muss ihr Kapitaleinkommen gleich versteuern, wie wenn sie 175'000 Franken als Lohn ausbezahlt erhalten hätte.
Die Initiative wird bislang von der SP, den Grünen und der EVP offiziell unterstützt. Mit dabei sind auch deren Jungparteien sowie die Bewegung für den Sozialismus und das Schweizerische Arbeiterhilfswerk SAH. Sie alle sehen in der Initiative eine Chance auf eine gerechtere Umverteilung der Steuerbelastung in der Schweiz.
Der Parteienspiegel ist zwar offiziell noch nicht bekannt, die SVP, FDP, GLP und die Mitte dürften sich aber wohl gegen die Initiative aussprechen. Auch die Economiesuisse und weitere Wirtschaftsverbände setzen sich für eine Ablehnung ein. Ihre Argumentation: Die Initiative schadet der Wirtschaft, weil auch Unternehmen betroffen wären.
Auch Parlament und Bundesrat lehnen eine höhere Besteuerung von Einkünften aus Kapital ab. Das Eidgenössische Finanzdepartement begründet die Haltung des Bundesrates damit, dass Kapital von Bund, Kanton und Gemeinde bereits in anderer Form auf Ebene der Unternehmen (zum Beispiel beim Kauf und Verkauf von Aktien) besteuert wird.
In der ersten Tamedia-Umfrage schafften es die Befürworter der Initiative nicht auf eine Mehrheit. Erfahrungsgemäss sinkt bei Volksinitiativen der Anteil von Befürwortern im Verlaufe des Abstimmungskampfes bis zum Abstimmungssonntag eher noch. Es sieht also schwierig aus für die Einkommenssteuer auf Kapital.
Und was sind deine Gründe? Diskutiere mit in der Kommentarspalte!
Auch was als Kapitaleinkommen zu verstehen ist, wird nicht definiert. Grundstückgewinne sind auch Kapitalgewinne. Oder auch nicht, je nachdem was das Parlament entscheidet.
Dies ist etwas unklar formuliert: Steuerfrei sind private Kapitalgewinne, also beispielsweise Kursgewinne auf Wertschriften. Dividenden müssen grundsätzlich regulär als Einkommen versteuert werden. Nur wenn die Aktien mindestens 10% des gesamten Aktienkapitals ausmachen, werden die Dividenden reduziert besteuert (weil der gleiche Mittelzufluss bereits von der AG als Gewinn versteuert wurde).