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Domain .swiss soll neu auch Einzelpersonen zur Verfügung stehen

Domain .swiss soll neu auch Einzelpersonen zur Verfügung stehen

28.06.2023, 12:1028.06.2023, 12:10
schweiz domain www ch swiss
Bild: shutterstock

Ab dem ersten Halbjahr 2024 können neu auch Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit Schweizer Staatsbürgerschaft einen Domain-Namen mit der Endung .swiss erwerben. Der Bundesrat hat dazu eine Revision der entsprechenden Verordnung verabschiedet.

Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag wie etwa Architektinnen, Architekten oder Handwerksleute sollten ebenfalls die Möglichkeit erhalten, einen .swiss-Domain-Namen zu erlangen, wie es am Mittwoch in einer Medienmitteilung des Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hiess.

Daher habe der Bundesrat beschlossen, die in der Verordnung über Internet-Domains (VID) festgelegten Voraussetzungen für die Vergabe dieser Internetadressen zu lockern.

Dadurch werde «die gesamte Schweizer Gemeinschaft Zugang zu einem für sie bestimmten Namensraum von hoher Qualität und höchstmöglicher Sicherheit haben», hiess es. Dieses Ziel hatte sich der Bund laut Mitteilung damals bei der Übernahme des Betriebs der Domain .swiss gesetzt.

Der Bundesrat beauftragte am Mittwoch das Bakom, das Registerbetreiberin der Domain .swiss ist, die Öffnung des Registers vorzubereiten.

Bedingungen erfüllen

Um einen .swiss-Domain-Namen zu erhalten, hat eine Person laut Bakom jedoch Bedingungen zu erfüllen. Die beantragte Bezeichnung muss grundsätzlich mindestens einen der offiziellen Nachnamen oder einen anderen beim Zivilstandesamt registrierten Nachnamen enthalten.

Im Ausland lebende Schweizer Staatsangehörige dürften ihre Domain-Namen mit der Endung .swiss zudem nur für private oder wohltätige Zwecke oder Vereinszwecke nutzen. Für kommerzielle Tätigkeiten vom Ausland aus dürfe diese hingegen nicht verwendet werden, schrieb das Bakom weiter.

Die Verordnung enthält zudem Bestimmungen über die Reihenfolge der Zuteilung, wenn mehrere Gesuche für denselben .swiss-Domain-Namen eingereicht werden.

Kampf gegen Cyberkriminalität

Seit der Lancierung im Jahr 2016 ist die Vergabe von .swiss-Domain-Namen juristischen Personen wie Unternehmen, Organisationen oder Vereinen vorbehalten. Anfang Mai 2023 waren knapp 19'000 Domain-Namen mit der Endung .swiss registriert.

Mit der Revision der VID will der Bundesrat zudem die Cyberkriminalität verstärkt bekämpfen. Etwa soll künftig bei Missbrauchsverdacht die Domain schneller gesperrt und gegebenenfalls die Zuteilung widerrufen werden. (aeg/sda)

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