Wegen der steigenden Corona-Fallzahlen gehen immer mehr Angestellte ins Home-Office. Das empfahl auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vergangenen Sonntag. Der Bundesrat verlieh dem Nachdruck, indem er die Unternehmen aufforderte, die Empfehlung zu befolgen.
Das Arbeiten von zuhause verursacht unter Umständen jedoch Kosten, etwa für zusätzliche Bildschirme, Druckerpatronen oder wegen des höheren Stromverbrauchs. Übernimmt die Arbeitgeberin einen Teil dieser Kosten?
Nein, findet der Arbeitgeberverband. Letzte Woche hat er einen Leitfaden mit Mustervertrag herausgegeben, mit dem Firmen mit ihren Angestellten das Arbeiten zu Hause regeln können.
Der Vertrag sieht vor, dass Arbeitnehmer die Auslagen für das Home-Office und das dafür nötige Mobiliar übernehmen müssen. Der Angestellte soll zudem über «eine ausreichende Internetverbindung (Highspeed)» verfügen.
Während des ersten Lockdowns wurde die Frage nach der Kostenübernahme diskutiert. Gemäss des Bundesgerichtsentscheides von 2019 muss die Arbeitgeberin Auslagen bezahlen, wenn sie das Home-Office selber angeordnet hat. Solange der Angestellte freiwillig ins Home-Office geht, erhält er nichts.
Es stellt sich also die Frage nach der aktuellen Freiwilligkeit des Home-Office. «Man kann argumentieren, das Home-Office sei momentan notwendig, denn es entspricht der aktuellen Empfehlung des BAG», sagt Romina Carcagni. Sie ist Anwältin und auf Arbeitsrecht spezialisiert.
Müsste der Arbeitgeber folglich die Auslagen fürs Home-Office übernehmen? «Es besteht nach wie vor keine Pflicht, die Mitarbeitenden ins Home-Office zu schicken», so Carcagni. Sie ergänzt: «Lässt der Arbeitgeber den Mitarbeitenden die Wahl, ob sie im Büro oder zuhause arbeiten, bleibt fraglich, ob die Auslagen im Home-Office notwendig sind.»
Die jetzige Situation sei mit derjenigen im Lockdown vergleichbar, so die Anwältin. Auch im Frühling empfahl das BAG, die Mitarbeitenden möglichst von zuhause aus arbeiten zu lassen. Damals wie heute bestand aber keine Pflicht zum Home-Office.
Der Arbeitgeberverband hält an seinem Leitfaden fest – auch nach der jüngsten Massnahmenverschärfung des Bundes. «Es handelt sich weiterhin nicht um einen staatlich verordneten Zwang zum Home-Office», sagt Fredy Greuter vom Schweizerischen Arbeitgeberverband.
Damit argumentieren auch diverse Arbeitgeber. Das Reiseunternehmen Hotelplan übernimmt deshalb keine Kosten und stellt keine zusätzliche Infrastruktur zur Verfügung, schreibt Mediensprecherin Tanja Pöll. Anträge von Risikopatienten würden individuell geprüft.
Ähnlich handhabt es die Zürcher Kantonalbank. Home-Office sei zwar ein wichtiger Bestandteil des Massnahmenpakets zur Eindämmung des Coronavirus, sei aber freiwillig, teilt die ZKB mit. Das nötige Arbeitsmaterial, etwa Notebook und Headset, könnten Mitarbeitende nach Hause nehmen.
Die IT-Infrastruktur werde den Mitarbeitenden vom Schweizer Radio und Fernsehen zur Verfügung gestellt, sagt die Kommunikationsstelle der SRG. Home-Office sei aber auch bei ihnen freiwillig.
Ob Arbeitgeber gewisse Auslagen bezahlen müssen und wie freiwillig das Home-Office für Angestellte tatsächlich ist, wird sich zeigen. Klarheit würde wohl erst ein entsprechender Gerichtsentscheid bringen.
Und Strom? Nehmen wir an, der Laptop braucht 30 Watt und der externe Bildschirm nochmals 30 Watt. Man arbeitet 8 Stunden am Tag. Dann verbraucht man knapp 500 Wattstunden. Das sind also bei 20 Arbeitstagen im Monat rund 10 kwh.
Bei einem Preis von 20 Rappen pro kwh reden wir hier von 2 Franken im Monat.
Gibt's echt Leute, die schon nur daran denken, wegen so etwas eine Spesenabrechnung zu machen?
Da nervt mich die Tatsache, dass das Weihnachtsessen ins Wasser fällt, doch viel mehr...