In einigen Skigebieten sind die Restaurant-Terrassen geöffnet, in anderen nicht. Eine Hand voll Kantone wie Graubünden, Uri oder Schwyz gewähren die Öffnung, obwohl sich der Bundesrat klar dagegen ausgesprochen hat. Erlaubt ist offiziell nur die Take-Away-Verpflegung, die Terrassen müssten zu bleiben.
Damit widersetzen sich diese Kantone dem Bundesrecht, was sie aber nicht sehr zu beeindrucken scheint. Wie es zum Knatsch kam und was er eigentlich zu bedeuten hat im Überblick.
In der Zentralschweiz entpuppte sich bereits Ende letzten Jahres ein Grüppchen von Kantonen als Rebellen. So gewährten Graubünden, Uri, Schwyz, Glarus, Ob- und Nidwalden ihren Pistenrestaurants, Sitzgelegenheiten auf den Sonnenterrassen aufzustellen.
In der Covid-Verordnung steht zum Thema Takeaway: «(...) Dabei ist es unzulässig, im umliegenden Bereich Steh- oder Sitzgelegenheiten für die Konsumation einzurichten; erlaubt ist nur der Bezug der Speisen und Getränke.»
In Graubünden zeigt man sich trotz Bruch des Bundesrechts zufrieden mit der Entscheidung. Man habe gute Argumente für das aktuelle Vorgehen: «Wir waren innovativ und wir haben nicht nur eine Pandemie, sondern auch eine Strategie», sagt Marcus Caduff gegenüber SRF. Er ist Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Soziales.
Caduff bezieht sich damit auf die Teststrategie von Graubünden, die grossflächige Tests an Schulen und Betrieben vorsieht. «Wenn man Anstrengungen unternimmt, die nachweislich dazu beitragen, dass die Fallzahlen sinken, darf man sich gewisse Lockerungen erlauben.»
Der Terrassenkonflikt brodelt nun seit gut sechs Wochen. Wieso er erst jetzt richtig ausbricht, ist wohl dem Kanton St.Gallen anzurechnen: Die Regierung hat dem Bundesrat vor einigen Tagen einen Brief geschickt und darin auf die schweizweite Durchsetzung des nationalen Rechts gepocht, wie Justiz- und Polizeidirektor Fredy Fässler gegenüber dem «Tages-Anzeiger» bestätigte.
Daraufhin trat das Bundesamt für Gesundheit in Aktion und verschickte Briefe an die renitenten Kantone. Darin heisst es: «Ein Takeaway mit Sitzgelegenheiten ist kein Takeaway mehr, sondern ein Selbstbedienungsrestaurant. (…) Wir weisen die Kantone somit ausdrücklich darauf hin, dass das Bereitstellen von Sitzgelegenheiten (…) unzulässig ist.»
An seiner letzten Medienkonferenz am vergangenen Mittwoch machte der Bundesrat nochmals eine klare Ansage. Er wiederholte, dass auch in den Skigebieten nur Takeaway erlaubt seien.
Der Bundesrat hätte durchaus weitere Kompetenzen, als nur den mahnenden Finger zu heben, wie er das bisher tat. Welche Massnahmen er zur Durchsetzung des geltenden Rechts in Erwägung zieht, sagte er bisher nicht. Eine naheliegende Möglichkeit wäre, mit einer Schliessung der Skigebiete zu drohen.
Die Briefe und mahnenden Worte scheinen keinen Eindruck zu hinterlassen. Man habe sich in der Zentralschweiz miteinander abgesprochen und würde momentan nichts ändern, sagt der Urner Gesundheitsdirektor Christian Arnold. «Wir werden in der Vernehmlassung die Gelegenheit nutzen, dem Bund nochmals aufzuzeigen, dass die Idee mit den Terrassen in den Skigebieten rein epidemiologisch keine so schlechte Variante ist», so Arnold gegenüber SRF.
Am Mittwoch, 24. Februar 2021 will der Bundesrat entscheiden, wie er weiter mit den offenen Terrassen in den Skigebieten verfahren wird. Dafür wird er in den nächsten Tagen die Kantone konsultieren. In seinem aktuellen Vorschlag sieht er erste Lockerungen für Restaurants frühestens im April vor.
Erste Kantone preschten kurz vor dem Wochenende bereits vor: Graubünden will vom Bundesrat grünes Licht, um die Restaurant-Terrassen schon im März statt April öffnen zu dürfen. Rufe nach mehr Autonomie werden auch aus dem Kanton Waadt laut, wie das SRF berichtete.