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Keller-Sutter geht juristisch gegen Beleidigungen durch Grok vor

Bundesraetin Karin Keller-Sutter spricht an der Fruehjahrssession der Eidgenoessischen Raete, am Donnerstag, 5. Maerz 2026 im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Andreas Becker)
Karin Keller-Sutter hat eine Strafanzeige eingereicht.Bild: keystone

Wegen Beleidigungen: Keller-Sutter geht juristisch gegen Elon Musks KI Grok vor

01.04.2026, 08:1801.04.2026, 09:12

Karin Keller-Sutter hat laut Tamedia Strafanzeige wegen sexistischer Beschimpfungen durch Grok eingereicht. Ein X-Nutzer hatte den Chatbot gezielt aufgefordert, die Bundesrätin mit vulgären und sexistischen Aussagen zu beleidigen.

Nun will die FDP-Bundesrätin juristisch klären lassen, wer für beleidigende Inhalte verantwortlich ist, die von KI-Chatbots erzeugt werden. Das bestätigt ihr Sprecher, Pascal Hollenstein, den Zeitungen.

«Solcher Frauenhass darf nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden», wurde Hollenstein zitiert. Strafrechtsprofessorin Monika Simmler sah die Chancen gut, Verfasser solcher Prompts zu belangen, auch wenn die Posts im Nachhinein gelöscht würden.

Ein Nutzer hatte den Bot am 10. März gezielt zu Beleidigungen gegen Keller-Sutter aufgefordert. Grok reagierte mit sexistischen und beleidigenden Aussagen, die öffentlich einsehbar und teilbar waren. Keller-Sutter erfuhr am Folgetag davon. Kurz darauf wurde der Beitrag gelöscht.

Konkret hatte Schweizer Peter P.* Grok animiert, gegen die Keller-Sutter, seine «Lieblings-Tussi» auszuteilen. Daraufhin antwortete Grok mit üblen, frauenfeindlichen Beleidigungen und bezeichnete sie unter anderem als Schla***.

Inzwischen hat die Bundesrätin Strafanzeige wegen Verleumdung und Beschimpfung eingereicht. Es geht ihr laut «Tamedia» nicht um freie Meinungsäusserung, sondern um frauenfeindliche Herabwürdigung, gegen die man sich grundsätzlich wehren müsse.

Peter P. äusserte sich gegenüber Tamedia. «Es war eine harmlose technische Übung, um zu sehen, was mit diesem Grok möglich ist», sagte der 75-Jährige. Daher habe er die Konversation wieder gelöscht.

Juristisch ist die Lage noch unklar: Es fehlt an entsprechender Rechtsprechung. Monika Simmler, Strafrechtsprofessorin an der Universität St.Gallen, sieht jedoch gute Chancen, dass der Verfasser des Prompts belangt werden kann, wie sie gegenüber «Tamedia» sagte. Die KI könnte dabei als Werkzeug gelten.

Auch eine Mitverantwortung der Plattform oder des Betreibers wird geprüft, könnte sich aber als kompliziert herausstellen. Man müsste den Verantwortlichen nachweisen, dass sie die Verleumdung und Beschimpfung in Kauf genommen haben.

Der Fall könnte zu einem wegweisenden Verfahren werden und grundsätzliche Fragen zur Verantwortung beim Einsatz von KI aufwerfen.

(hkl)

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