Schweiz
Digital

Keller-Sutter geht juristisch gegen Beleidigungen durch Grok vor

Bundesraetin Karin Keller-Sutter spricht an der Fruehjahrssession der Eidgenoessischen Raete, am Donnerstag, 5. Maerz 2026 im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Andreas Becker)
Karin Keller-Sutter hat eine Strafanzeige eingereicht.Bild: keystone

Wegen Beleidigungen: Keller-Sutter geht juristisch gegen Elon Musks KI Grok vor

01.04.2026, 08:1801.04.2026, 09:12

Karin Keller-Sutter hat laut Tamedia Strafanzeige wegen sexistischer Beschimpfungen durch Grok eingereicht. Ein X-Nutzer hatte den Chatbot gezielt aufgefordert, die Bundesrätin mit vulgären und sexistischen Aussagen zu beleidigen.

Nun will die FDP-Bundesrätin juristisch klären lassen, wer für beleidigende Inhalte verantwortlich ist, die von KI-Chatbots erzeugt werden. Das bestätigt ihr Sprecher, Pascal Hollenstein, den Zeitungen.

«Solcher Frauenhass darf nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden», wurde Hollenstein zitiert. Strafrechtsprofessorin Monika Simmler sah die Chancen gut, Verfasser solcher Prompts zu belangen, auch wenn die Posts im Nachhinein gelöscht würden.

Ein Nutzer hatte den Bot am 10. März gezielt zu Beleidigungen gegen Keller-Sutter aufgefordert. Grok reagierte mit sexistischen und beleidigenden Aussagen, die öffentlich einsehbar und teilbar waren. Keller-Sutter erfuhr am Folgetag davon. Kurz darauf wurde der Beitrag gelöscht.

Konkret hatte Schweizer Peter P.* Grok animiert, gegen die Keller-Sutter, seine «Lieblings-Tussi» auszuteilen. Daraufhin antwortete Grok mit üblen, frauenfeindlichen Beleidigungen und bezeichnete sie unter anderem als Schla***.

Inzwischen hat die Bundesrätin Strafanzeige wegen Verleumdung und Beschimpfung eingereicht. Es geht ihr laut «Tamedia» nicht um freie Meinungsäusserung, sondern um frauenfeindliche Herabwürdigung, gegen die man sich grundsätzlich wehren müsse.

Peter P. äusserte sich gegenüber Tamedia. «Es war eine harmlose technische Übung, um zu sehen, was mit diesem Grok möglich ist», sagte der 75-Jährige. Daher habe er die Konversation wieder gelöscht.

Juristisch ist die Lage noch unklar: Es fehlt an entsprechender Rechtsprechung. Monika Simmler, Strafrechtsprofessorin an der Universität St.Gallen, sieht jedoch gute Chancen, dass der Verfasser des Prompts belangt werden kann, wie sie gegenüber «Tamedia» sagte. Die KI könnte dabei als Werkzeug gelten.

Auch eine Mitverantwortung der Plattform oder des Betreibers wird geprüft, könnte sich aber als kompliziert herausstellen. Man müsste den Verantwortlichen nachweisen, dass sie die Verleumdung und Beschimpfung in Kauf genommen haben.

Der Fall könnte zu einem wegweisenden Verfahren werden und grundsätzliche Fragen zur Verantwortung beim Einsatz von KI aufwerfen.

(hkl)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
WEF: Trump kritisiert Karin Keller-Sutter
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
58 Kommentare
Dein Kommentar
YouTube Link
0 / 600
Hier gehts zu den Kommentarregeln.
58
Mit dieser Wette hat Mark Zuckerberg 80 Milliarden Dollar in den Sand gesetzt
Der Facebook-Gründer hat gerade einen Prozess verloren – weil Algorithmus-gesteuerte Social-Media-Plattformen süchtig machen. Schwerer wiegen dürfte für ihn aber etwas anderes.
Es war Mark Zuckerbergs grösste Wette. Eine Herzensangelegenheit – grösser noch als Facebook selbst. So gross, dass er 2019 gleich die ganze Firma danach umbenannte. Das Metaverse wurde zur Leitvision: ein begehbares Internet, in dem sich Menschen dank Computerbrillen treffen – fast wie in der Realität.
Zur Story