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Uber-Fahrer von Zürich wegen sexueller Nötigung schuldig gesprochen

Grapschender Uber-Fahrer von Zürich wegen sexueller Nötigung schuldig gesprochen

Ein Taxifahrer soll eine Passagierin sexuell genötigt haben. Das Gericht sieht dies als zwar als erwiesen an. Der Beschuldigte habe aber nur «minimste Gewalt» angewendet.
10.05.2019, 10:44
Patrick Gut / ch media
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Zuercher Taxifahrer demonstrieren ihre Abneigung gegen das amerikanische Transportunternehmen Uber, am Montag, 14. Maerz 2016, in Zuerich. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
Bild: KEYSTONE

Nach dem Zürcher Caliente Festival im letzten Sommer nahmen sich zwei angetrunkene Freundinnen für die Heimfahrt ein Uber-Taxi. Der vereinbarte Fahrpreis belief sich auf 40 Franken. Vom Stauffacher ging es via Bahnhof Oerlikon – dort stieg die eine der jungen Frauen aus – weiter Richtung Stettbach.

Darüber, was dann geschah, gehen die Schilderungen auseinander. Der 62-jährige Taxifahrer soll die 22-jährige Frau laut Anklage sexuell genötigt haben. Er habe ihr zwischen die Beine gegriffen. Sodann habe er die Knöpfe an der Bluse der Geschädigten geöffnet und ihre Brüste über und unter dem Büstenhalter angefasst. Weiter soll er die Frau auf Gesicht, Wange und Hals geküsst haben, und er wollte ihr einen Zungenkuss geben.

Mit der Behauptung, sie wolle Geld für die Fahrt abheben, versuchte sie aus dem Taxi herauszukommen. Der Taxifahrer – ein irakischer Kurde, der als Flüchtling anerkannt wurde und über eine Niederlassungsbewilligung verfügt – soll ihr stattdessen angeboten haben, sie könne für die Fahrt ja mit Sex bezahlen. Die junge Frau lehnte ab.

Unter einem Vorwand sei es ihr dann gelungen, das Taxi zu verlassen. Sie habe ihrem Peiniger aber ihre Telefonnummer geben müssen.

DNA-Spuren als Indiz

Gestern stand der Kurde vor dem Zürcher Bezirksgericht. Er bestritt sämtliche Vorwürfe. In der Befragung zur Sache machte er von seinem Recht Gebrauch, die Antwort zu verweigern.

Neben den Aussagen der Geschädigten verwies die Staatsanwältin vor allem auf DNA-Spuren des Uber-Fahrers, welche sich an der Bluse des Opfers fanden; sowohl an deren Innen- wie Aussenseite. Die Staatsanwältin forderte wegen sexueller Nötigung eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Elf Monate der Strafe seien zu vollziehen. Ausserdem verlangte sie zusätzlich einen Landesverweis von sieben Jahren.

Der Verteidiger plädierte auf Freispruch mangels Beweisen. Er bezeichnete die Aussagen der Privatklägerin als fragwürdig und die DNA-Spuren als zweifelhaft. Die Frau habe sich etwa widersprüchlich dazu geäussert, ob die Türe des Taxis abgesperrt war. Und die DNA seines Mandanten könne auch auf anderem Weg an die Bluse gelangt sein.

Das Gericht sprach den Kurden der sexuellen Nötigung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten. Die Aussagen der Frau beurteilte das Gericht weitgehend als glaubhaft. Sie habe aber auch ausgesagt, dass sie nicht bedroht worden sei und dass der Uber-Fahrer sie «beinahe sanft» berührt habe.

Verzicht auf Landesverweis

Das DNA-Gutachten werteten die Richter als Indiz, welches die Aussagen der Privatklägerin stütze. Weil der Beschuldigte «nur minimste Gewalt» angewendet habe, sei der Straftatbestand der sexuellen Nötigung gerade noch erfüllt. Die Differenz zur Forderung der Staatsanwaltschaft begründete das Gericht auch damit, dass es wesentlich schwerwiegendere sexuelle Handlungen gebe als das oberflächliche Berühren der Brüste. Mit einer härteren Strafe wäre aus Sicht des Gerichts die Verhältnismässigkeit nicht gewahrt.

Da es sich um eine Katalogtat handelt, müsste das Gericht automatisch einen Landesverweis aussprechen. Hier liege aber ein Härtefall vor, weil der Beschuldigte in der Schweiz nach 20 Jahren gut integriert sei und weil sein 13-jähriger Sohn hier eine Sonderschule besuche, was im Irak nicht möglich wäre.

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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Hierundjetzt
10.05.2019 11:16registriert Mai 2015
Warum Härtefall? Es ist eine Katalogtat. Darüber haben wir abgestimmt. Zudem hat das Kind eine Mutter

Ich kann nicht immer der SVP Wortbrüchigkeit vorwerfen wenn wir selber dazu neigen.

Nein. Geht nicht. Sorry, früher überlegen Irakischer Mann mit Niederlassungsausweis der zuviel fake taxi geschaut hat und meint das sei real
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MaxHeiri
10.05.2019 11:19registriert März 2016
Verstehe den Härtefall ehrlich gesagt nicht. Einfach weil jemand Kinder in der Sonderschule hat wird er nicht ausgeschafft?
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PAI\lDA
10.05.2019 11:21registriert September 2018
Wie sich gewisse Männer jeweils an betrunke oder angetrunkene Frauen ran machen ist echt unterese Schublade und zum fremdschämen. Null Anstand oder Respekt dem Gegenüber. Absolute Loser!🤮🤬
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