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Lenker beim Horrorcrash in Dietikon muss 3 Monate in U-Haft

Lenker beim Horrorcrash in Dietikon muss 3 Monate in U-Haft

10.10.2019, 17:0310.10.2019, 17:08
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Der Lenker, der den Horrorcrash in Dietikon verursacht hat, muss für vorerst drei Monate in Untersuchungshaft.
Bild: Kapo Zh

Nun ist es definitiv: Der 20-jährige Unfallfahrer, der am Samstag in Dietikon ZH bei einer Frontalkollision eine Mutter und ihre Tochter lebensgefährlich verletzt hatte, muss drei Monate in Untersuchungshaft. Das entschied das Zwangsmassnahmengericht am Donnerstag.

Der Haftrichter in Dietikon folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das sagte Erich Wenzinger, der Medienverantwortliche bei der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Ausschlaggebend für die Verhängung der U-Haft war die Kollusionsgefahr, also die Möglichkeit von Absprachen und Zeugenbeeinflussungen.

Der 20-Jährige war am Samstagabend mit seinem Fahrzeug auf der Bernstrasse in Dietikon auf die Gegenfahrbahn geraten und dort frontal mit einem anderen Auto zusammengestossen. Dabei erlitten dessen Insassen, eine 42 Jahre alte Frau und ihre vierjährige Tochter, lebensgefährliche Verletzungen. Der Unfallverursacher und sein Beifahrer wurden leicht verletzt.

Tempo noch unklar

Der junge Mann wurde am Montag verhaftet. Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Verfahren unter anderem wegen eines Raserdelikts und Körperverletzung. Es bestehe der dringende Verdacht, dass der Lenker den Personenwagen vor der Kollision massiv beschleunigte und mit übersetzter Geschwindigkeit unterwegs war, hiess es zur Begründung.

Ausserdem eröffnete die Staatsanwaltschaft weitere Verfahren wegen Unterlassung der Nothilfe und wegen Irreführung der Rechtspflege. Der Beifahrer sowie der Mieter des Unfallfahrzeugs wurden vorübergehend ebenfalls verhaftet. Beide wurden mittlerweile wieder freigelassen. Der Mieter hatte den PS-starken Wagen an den Unfallverursacher ausgeliehen.

Wie schnell der 20-Jährige zum Zeitpunkt des Unfalls genau unterwegs war, müssen Ermittlungen zeigen. Beide Unfallfahrzeuge wurden sichergestellt. Über den Gesundheitszustand der schwerverletzten Frau und ihrer Tochter lagen am Donnerstagnachmittag weder bei der Staatsanwaltschaft noch bei der Kantonspolizei Zürich Informationen vor. (aeg/sda)

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11 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Glenn Quagmire
10.10.2019 18:19registriert Juli 2015
Ein Weg, wie man sich als 20 Jähriger ganz schnell und einfach die Zukunft versaut...und dass nur, weil man sich in einem BMW männlicher fühlt als im Skoda etc.
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ricardo
10.10.2019 17:46registriert Februar 2014
Richtig so! Alles andere wäre doch auch eher lächerlich gewesen. Nun bleibt zu hoffen, dass die von der bürgerlichen Parlamentsmehrheit veranlassten Lockerungen von Via Secura bald wieder in Kraft gesetzt werden können.
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Asho
10.10.2019 22:33registriert Oktober 2015
Der Artikel-Titel ist komplett falsch. Das Zwangsmassnahmegericht hat U-Haft für maximal 3 Monate bewilligt. Danach bedarf es einer neuerlichen Prüfung. Dies ist das Standardvorgehen. Dies bedeutet nicht, dass der Beschuldigte zwingend 3 Monate inhaftiert ist, wie es der Artikel-Titel suggeriert. Die genaue Dauer der U-Haft kann gar nicht im Voraus bestimmt werden, da die U-Haft nur so lange dauern darf, bis Verdunkelungs- oder Absprachegefahr nicht mehr gegeben sind. Die U-Haft hat keinen strafenden Charakter, sie dient der ungestörten Abklärung des Tatvorwurfs.
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