Schweiz
Zürich

Mutter wegen Tötung des eigenen Sohnes vor Zürcher Obergericht

Mutter wegen Tötung des eigenen Sohnes vor Zürcher Obergericht

08.10.2021, 06:3708.10.2021, 06:37

Vor dem Zürcher Obergericht muss sich heute Freitag eine 32-jährige Frau verantworten, die ihren eigenen Sohn umgebracht hat. Die Vorinstanz hatte sie wegen ihrer psychischen Erkrankung in eine stationäre Massnahme eingewiesen. Sie selber hält sich jedoch nicht für krank.

Der Frau wird vorgeworfen, ihren vierjährigen Sohn im Januar 2019 in ihrer Wohnung in Bülach so schwer misshandelt zu haben, dass er an den Folgen seiner Verletzungen starb. Der wehrlose Junge soll unter anderem mit einem Gürtel oder Elektrokabel geschlagen worden sein.

Zudem erlitt er aufgrund von Verdrehungen der Haut, sogenannten «Brennnesseln», massive Einblutungen und Quetschungen an Armen und Beinen. Diese Verletzungen führten schliesslich zu einer Lungenembolie mit akutem Herzversagen.

Frau will jegliche Behandlung verweigern

Das Bezirksgericht Bülach hatte die Frau aus Kamerun im November 2020 wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Weil sie gemäss einem psychiatrischen Gutachten aber an paranoider Schizophrenie leidet, sei sie schuldunfähig. Das Gericht ordnete deshalb eine stationäre Massnahme an.

Die Frau kündigte jedoch noch im Gerichtsaal an, dass sie jegliche Behandlung verweigern werde. Sie sei nicht krank. (meg/sda)

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12 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Haarspalter
08.10.2021 07:54registriert Oktober 2020
Der arme Junge - einfach grässlich.

Gewisse Leute sollten besser nie Eltern werden.
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ELMatador
08.10.2021 07:49registriert Februar 2020
Ist es nicht gang und gäb, dass Geistesgestörte nicht einsehen, dass sie ein Problem haben bzw teilweise der Überzeugung sind, dass alle um sie ein Problem haben und sie die Einzigen sind, die im Recht sind?

In diesem Sinne ist ihre Aussage nur eine Unterstützung des Befundes. Ich frage mich eher, was das Jetzt bedeutet. Was sind die juristisch Folgen und was wären sie, wenn sie nicht diagnostiziert worden wäre,
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