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Vergewaltigung in Emmen: Die Polizei stellt der Öffentlichkeit diese 8 Fragen 

Polizeiaufruf am Dammweg in Emmen, wo die brutale Tat geschah.
Polizeiaufruf am Dammweg in Emmen, wo die brutale Tat geschah.Bild: KEYSTONE

Vergewaltigung in Emmen: Die Polizei stellt der Öffentlichkeit diese 8 Fragen 

06.08.2015, 16:2008.08.2015, 02:45
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Im Vergewaltigungsfall von Emmen konnte das Opfer noch nicht befragt werden. Die Ermittlungen ergaben weitere ungeklärte Punkte, teilte die Luzerner Polizei am Donnerstag mit.  Sie bittet die Bevölkerung erneut um Mithilfe, um die offenen Fragen klären zu können. Die Staatsanwaltschaft setzt für Hinweise die zur Ermittlung der Täterschaft führen eine Belohnung von bis zu 10'000 Franken aus.

Eine 26-jährige Frau war am Dienstagabend 21. Juli 2015 um ca. 22.20 Uhr mit dem Velo auf dem Heimweg. Auf dem Dammweg in Emmen vor der Reussbrücke wurde das Opfer vom Velo gerissen und vergewaltigt.  Sie wurde mit schweren Verletzungen ins Schweizer Paraplegiker-Zentrum (SPZ) in Nottwil überführt. Sie ist gemäss den dortigen Ärzten querschnittgelähmt. Der Täter ist seitdem auf der Flucht.

Diese Fragen hat die Luzerner Polizei an die Öffentlichkeit

1. Gibt es Frauen, welche im fraglichen Gebiet verbal oder anderweitig sexuell belästigt oder sogar angegriffen worden sind und dies der Polizei noch nicht gemeldet haben? 

2. Wurden Personen im fraglichen Gebiet Opfer eines anderen Deliktes (z.B. Diebstähle, Entreissdiebstähle, Raubüberfälle etc.) oder Versuchen dazu. Wurde noch keine Meldung an die Polizei gemacht? 

3. Gibt es Personen, welche im fraglichen Gebiet am Dienstag 21.07.2015 zwischen 21:30 und 24:00 Uhr unterwegs waren und von der Polizei noch nicht kontaktiert wurden? Es wurde auch von der Polizei festgestellt, dass der Weg zu später Stunde häufig von Joggern frequentiert wird. Wurden allenfalls von Joggern sachdienliche Wahrnehmungen gemacht? 

Nur vage Beschreibung des Täters
Zum mutmasslichen Täter gibt es laut Behörden bisher nur eine vage Beschreibung. Er soll gebrochen Deutsch gesprochen haben und von heller Hautfarbe sein. Zudem ist er offenbar Raucher. Am Tatabend trug er ein T-Shirt und kurze Hosen. 

4. Gibt es Personen welche zu einem anderen Zeitpunkt, im fraglichen Gebiet, verdächtige Wahrnehmungen (z.B. männliche Personen, welche Passantinnen intensiv beobachtet haben) gemacht haben und diese der Polizei noch nicht gemeldet haben? 

5. Gibt es Personen, welche vor dem Tatzeitpunkt im fraglichen Gebiet regelmässig festgestellt werden konnten und seit diesem Zeitpunkt dort nicht mehr angetroffen werden? 

6. Sind Personen nach dem Tatzeitpunkt, insbesondere nach dem Bekanntwerden der schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen für das Opfer durch Verhaltensänderungen oder unerklärbares, ungewohntes Verhalten aufgefallen (z. B. plötzlicher, übermässiger Alkoholkonsum, Medikamentenmissbrauch, Arbeitsplatzabsenzen, Änderung der Gemütsverfassung)? 

7. Haben sich Personen mit angeblich authentischen spezifischen Informationen zur Tat/polizeilichen Ermittlung in Szene gesetzt oder sich allenfalls sogar anvertraut? 

8. Sind Personen durch ein offensichtlich übersteigertes Interesse an diesem Fall aufgefallen (z.B. wurde das Thema in Diskussionen immer wieder von derselben Person aufgegriffen)?

Die Polizei richtete eine Hotline ein. Hinweise nimmt sie unter Telefon 041 248 81 17 oder über die E-Mail-Adresse fahndungshinweis@lu.ch entgegen. (whr)

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4 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Miicha
06.08.2015 20:48registriert März 2014
So einer ist ja total abartig... Vergewaltigung ist nicht genug, nun ist sie auch noch querschnittsgelähmt.
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Silas89
07.08.2015 09:22registriert Juni 2014
Gute Arbeit, von mir ein grosses DANKE an die Polizei. Auf mich wirken die Fragen sehr gut und professionell gewählt. Es gibt immer wieder Hinweise, die gar nicht als solche erkannt werden. Die Tatsache wird wohl auch die Chance erhöhen, dass der Täter sich selbst stellt.
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