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Zürich

Drängeln auf der Autobahn kostet Töfffahrer 7400 Franken

Side view of a biker riding black race motorcycle on the highway with motion blur.
Der Töfffahrer hätte lediglich 0,6 Sekunden Zeit gehabt, bei einem Unfall zu reagieren. Bild: www.imago-images.de

Töfffahrer fährt zu nah auf – jetzt muss er tief in die Tasche greifen

24.03.2026, 14:4924.03.2026, 14:55

Es ist ein Vergehen, das oft zu beobachten ist, jedoch nur selten geahndet werden kann: Drängeln auf der Autobahn. Fast alle Verkehrsteilnehmenden haben bereits einmal Erfahrungen mit ungeduldigen und aufsässigen Lenkerinnen und Lenkern gemacht oder sind selbst schuldig des Vergehens, den Abstand manchmal nicht einzuhalten.

Nur fünf Meter zwischen Auto und Töff

Wie der Tagesanzeiger berichtet, kam dies einem 28-jährigen Töfffahrer nun teuer zu stehen. Im vergangenen Sommer wurde er dabei erwischt, wie er auf der Autobahn A1 bei Wallisellen einer Autofahrerin mit lediglich fünf bis acht Metern Abstand auffährt. Dies bei einer Geschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde, der erlaubten Maximalgeschwindigkeit auf diesem Abschnitt, und über eine Distanz von 600 Metern.

Nun wurde der Handwerker per Strafbefehl zu einer unbedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 130 Franken verurteilt. Zusammen mit einer weiteren Busse von 100 Franken für die aufs Drängeln folgende Geschwindigkeitsübertretung und 800 Franken für die Verfahrensgebühren kostete ihn das Hetzen insgesamt 7400 Franken.

Während der Motorradfahrer mit einer Geldstrafe davonkam, kann ein solches Verhalten im schlimmsten Fall anstatt Geld auch Menschenleben kosten. Gemäss der Unfallstatistik des Bundesamts für Strassen (ASTRA) waren Auffahrunfälle 2025 die zweithäufigste Kategorie bei schweren Zusammenstössen auf der Autobahn. Um dies zu vermeiden, können Verkehrsteilnehmende sich an ein paar Grundsätzen orientieren, denn wie viel Abstand eingehalten werden soll, ist stets abhängig von der eigenen Geschwindigkeit.

Grundregel Halber Tacho

Anhand von Gerichtsentscheiden haben sich einige Regeln betreffend Abstand etabliert, so gilt grundsätzlich, dass der zeitliche Abstand zwischen den Fahrzeugen mindestens 1,8 Sekunden betragen muss. Da dies schwer abzuschätzen ist, können Automobilistinnen und Automobilisten sich an der Regel orientieren, dass jeweils der halbe Wert des Tachos als Massstab für den gebotenen Abstand gilt.

Wer also mit 100 km/h auf der Autobahn unterwegs ist, muss einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten. Dies ist auch exakt die Distanz, die zwischen zwei Leitpfosten liegt, was als Referenzpunkt helfen kann. Bei schlechtem Wetter oder schlechten Sichtverhältnissen sollte der Mindestabstand zusätzlich vergrössert werden. (jul)

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Raubüberfall Autobahn
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