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Zürcher Parteien fordern einen Strassenstrich an der Langstrasse

Zürcher Parteien fordern einen Strassenstrich an der Langstrasse

02.02.2024, 06:4502.02.2024, 06:45

Im Zürcher Langstrassenquartier sollen wieder offizielle Strassenstrichzonen bewilligt werden: Damit könnten Sexarbeiterinnen, die in diesem Gebiet sowieso tätig sind, besser geschützt werden, heisst es in einem Postulat von SP, Mitte, EVP, AL und Grünen.

Eine leuchtende Frauenreklame des Roland Kinos, aufgenommen am Donnerstag, 14. November 2013 in Zuerich. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
Bild: KEYSTONE

Das Gebiet an und um die Langstrasse sei mit Clubs, Bordellen und Salons ein traditionelles Rotlichtviertel, heisst es in dem in dieser Woche eingereichten Postulat. Da es aber nicht zu den bewilligten Strassenstrichzonen gehört, dürfen hier Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter keine Freier auf der Strasse anwerben. Tun sie es dennoch, werden sie gebüsst.

Damit finde Sexarbeit und Prostitution rund um die Langstrasse «unter erschwerten Kontaktaufnahmemöglickeiten und in einem Kontext mit sehr hoher repressiver Polizeipräsenz» statt, schreiben die fünf Parteien in ihrem Vorstoss.

Sexarbeitende würden so in die Illegalität abgedrängt. Sie würden als «kriminalisierte Anwerber:innnen» gegenüber der Polizei misstrauischer, womit sie sich bei erlebter Ausbeutung und Gewalt kaum mehr hilfesuchend an diese wenden würden. Sie seien auch für Mitarbeitende von Beratungs- und Fachstellen nur schwer zu erreichen, Gewaltprävention und Gesundheitsarbeit komme so zu kurz.

Die Verwundbarkeit reduzieren

«Der Stadtrat wird daher angehalten, geeignete Strassenabschnitte im Gebiet der Langstrasse als Strassenstrich zu bewilligen, um insbesondere gefährdete Personen im Sexgewerbe zu entkriminalisieren und ihre Vulnerabilität zu reduzieren», heisst es im Postulat, das nun ins Stadtparlament gelangt.

Die Stadt Zürich hatte 2013 – insbesondere als Reaktion auf den Strassenstrich am Sihlquai – einen neuen Strichplan erlassen und eine Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) eingeführt.

Strassenprostitution ist demnach nur in drei bestimmten Gebieten zu genau definierten Zeiten erlaubt. Sexarbeitende, die dort legal arbeiten, müssen gemäss PGVO handlungsfähig, krankenversichert und in der Schweiz erwerbsberechtigt sein. Zudem müssen sie für 40 Franken eine entsprechende Bewilligung einholen.

Bereits 2015 hatte die SP in einem Postulat – mit ähnlichen Argumenten wie im aktuellen Vorstoss – angeregt, dass der Stadtrat Strassenprostitution auch an der Langstrasse zulassen soll. (sda)

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39 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Her Majesty
02.02.2024 06:59registriert Dezember 2022
Finde ich super! Und eins vorweg: Wohne selber im Kreis 4, nahe der Langstrasse. (Strassen)Prostitution findet hier ja sowieso statt. Also wieso soll man diese Frauen kriminalisieren? Einerseits wären sie so besser geschützt. Und auch mental wäre das wohl von Vorteil, dieser "Job" fordert auf dieser Ebene wohl ohnehin einen sehr hohen Tribut...
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