Zwei Männer haben in einer Verhandlung am Zürcher Obergericht Freisprüche vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern gefordert. Sie sollen an einer Geburtstagsparty im Mai 2020 eine damals 13-Jährige betrunken gemacht und sexuell missbraucht haben.
Die Verteidiger der beiden Beschuldigten beantragten am Donnerstagmorgen Freisprüche in den Hauptpunkten. Das Bezirksgericht Zürich hatte sie im Oktober 2023 unter anderem wegen fahrlässiger sexueller Handlungen mit Minderjährigen verurteilt. Einer der beiden im Aargau wohnhaften Männer ist Schweizer, der andere hat die serbische Staatsbürgerschaft.
Die beiden zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alten Männer erhielten erstinstanzlich Freiheits- und Geldstrafen auf Bewährung. Der Schweizer erhielt 18 Monate Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 90 Franken. Der Serbe wurde zu 12 Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 70 Franken verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte Verurteilungen wegen Schändung und Freiheitsstrafen ohne Bewährung
Bei der Befragung am Donnerstagmorgen vor dem Zürcher Obergericht schilderte das mutmassliche Opfer, wie sehr es immer noch unter dem rund fünf Jahre zurückliegenden Vorfall leidet. «Ich habe zwar gelernt, damit zu leben», sagte die inzwischen volljährige junge Frau den Tränen nahe. Abschliessen könne sie damit aber nicht. So falle es ihr beispielsweise noch immer schwer, Beziehungen einzugehen. Weil die Sache sie stark belaste, habe sie zeitweise auch häufiger bei der Arbeit gefehlt.
Die von zahlreichen Unterbrechungen geprägte Verhandlung kam nur langsam voran. Die Befragung der Beschuldigten begann erst gegen Ende des Nachmittags. Einer der beiden Beschuldigten, ein damals 20-jähriger Schweizer, gab an, das Mädchen habe ihm an dem Abend mehrfach versichert, dass sie über 16 Jahre alt sei.
Vor den Befragungen reichten die Verteidiger neue Beweisanträge ein. Sie forderten, dass ein junger Mann, der nur mit Vornamen bekannt ist, ausfindig gemacht und befragt werden solle, weil er mit dem mutmasslichen Opfer am Abend nach der Tat Zeit verbracht haben soll.
Zudem reichte einer der Verteidiger Fotos vom Instagram-Profil des Opfers ein. Diese Fotos standen seiner Ansicht nach im Widerspruch zum Bild, das während der Verhandlung von einer schwer niedergeschlagenen, fast depressiven jungen Frau gezeichnet wurde. Nach einer weiteren Verhandlungspause war das zuvor öffentlich einsehbare Profil nicht mehr einsehbar.
Die Vorfälle ereigneten sich auf der Geburtstagsparty einer 15-Jährigen. Die beiden Männer sollen dabei gewesen sein, da sie den Minderjährigen Wodka besorgt haben sollen. Offenbar kannten die beiden einige der anwesenden Mädchen.
Dass es am Katzensee bei Regensdorf ZH schliesslich zu sexuellen Handlungen kam, ist bewiesen. Die Männer filmten einige davon. Das 13-jährige Mädchen war stark betrunken. Einer der beiden Männer soll sich von dem Mädchen oral befriedigen lassen haben.
Zur Verhandlung vor Obergericht kam es, weil sowohl die Beschuldigten, als auch das mutmassliche Opfer und dessen Eltern Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts einlegten. Die Staatsanwaltschaft hingegen verzichtete auf eine Berufung und war bei der Verhandlung auch nicht vertreten.
Wann das Zürcher Obergericht ein Urteil in der Sache fällen wird, stand am Donnerstagnachmittag noch nicht fest. (sda)