Schweiz
Zürich

2 Männer wegen Sex mit 13-Jähriger vor Zürcher Gericht

katzensee, zürich
Zur Tat kam es am Katzensee bei Zürich.Bild: badi-info.ch

Sexuelle Handlungen mit 13-Jähriger: Beschuldigte bestreiten Delikte in Zürich

Zwei junge Männer aus dem Aargau müssen sich heute Donnerstag wegen sexueller Handlungen mit einer 13-Jährigen vor dem Zürcher Obergericht verantworten.
05.06.2025, 06:3705.06.2025, 17:17
Mehr «Schweiz»

Zwei Männer haben in einer Verhandlung am Zürcher Obergericht Freisprüche vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern gefordert. Sie sollen an einer Geburtstagsparty im Mai 2020 eine damals 13-Jährige betrunken gemacht und sexuell missbraucht haben.

Die Verteidiger der beiden Beschuldigten beantragten am Donnerstagmorgen Freisprüche in den Hauptpunkten. Das Bezirksgericht Zürich hatte sie im Oktober 2023 unter anderem wegen fahrlässiger sexueller Handlungen mit Minderjährigen verurteilt. Einer der beiden im Aargau wohnhaften Männer ist Schweizer, der andere hat die serbische Staatsbürgerschaft.

Die beiden zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alten Männer erhielten erstinstanzlich Freiheits- und Geldstrafen auf Bewährung. Der Schweizer erhielt 18 Monate Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 90 Franken. Der Serbe wurde zu 12 Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 70 Franken verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte Verurteilungen wegen Schändung und Freiheitsstrafen ohne Bewährung

Bei der Befragung am Donnerstagmorgen vor dem Zürcher Obergericht schilderte das mutmassliche Opfer, wie sehr es immer noch unter dem rund fünf Jahre zurückliegenden Vorfall leidet. «Ich habe zwar gelernt, damit zu leben», sagte die inzwischen volljährige junge Frau den Tränen nahe. Abschliessen könne sie damit aber nicht. So falle es ihr beispielsweise noch immer schwer, Beziehungen einzugehen. Weil die Sache sie stark belaste, habe sie zeitweise auch häufiger bei der Arbeit gefehlt.

Die von zahlreichen Unterbrechungen geprägte Verhandlung kam nur langsam voran. Die Befragung der Beschuldigten begann erst gegen Ende des Nachmittags. Einer der beiden Beschuldigten, ein damals 20-jähriger Schweizer, gab an, das Mädchen habe ihm an dem Abend mehrfach versichert, dass sie über 16 Jahre alt sei.

Vor den Befragungen reichten die Verteidiger neue Beweisanträge ein. Sie forderten, dass ein junger Mann, der nur mit Vornamen bekannt ist, ausfindig gemacht und befragt werden solle, weil er mit dem mutmasslichen Opfer am Abend nach der Tat Zeit verbracht haben soll.

Zudem reichte einer der Verteidiger Fotos vom Instagram-Profil des Opfers ein. Diese Fotos standen seiner Ansicht nach im Widerspruch zum Bild, das während der Verhandlung von einer schwer niedergeschlagenen, fast depressiven jungen Frau gezeichnet wurde. Nach einer weiteren Verhandlungspause war das zuvor öffentlich einsehbare Profil nicht mehr einsehbar.

Beschuldigte brachten Alkohol mit

Die Vorfälle ereigneten sich auf der Geburtstagsparty einer 15-Jährigen. Die beiden Männer sollen dabei gewesen sein, da sie den Minderjährigen Wodka besorgt haben sollen. Offenbar kannten die beiden einige der anwesenden Mädchen.

Dass es am Katzensee bei Regensdorf ZH schliesslich zu sexuellen Handlungen kam, ist bewiesen. Die Männer filmten einige davon. Das 13-jährige Mädchen war stark betrunken. Einer der beiden Männer soll sich von dem Mädchen oral befriedigen lassen haben.

Staatsanwaltschaft verzichtete auf Berufung

Zur Verhandlung vor Obergericht kam es, weil sowohl die Beschuldigten, als auch das mutmassliche Opfer und dessen Eltern Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts einlegten. Die Staatsanwaltschaft hingegen verzichtete auf eine Berufung und war bei der Verhandlung auch nicht vertreten.

Wann das Zürcher Obergericht ein Urteil in der Sache fällen wird, stand am Donnerstagnachmittag noch nicht fest. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
184 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
SYV
05.06.2025 07:02registriert Februar 2018
Bin immer wieder erstaunt. Über solche Taten und über unser Rechtssystem. Die zwei Männer konnten Vodka kaufen, müssten deshalb wohl ü18 sein, auch weil einer davon schon Vater ist. Gehen an eine Geburtstagsparty einer 15-jährigen, wo es wohl klar sein dürfte, dass die anwesenden Gäste tendenziell eher unter 16 Jahre und jünger sind. Nutzen das schamlos aus. Unser Rechtssystem spricht sämtliches Strafmass bedingt aus, so nach dem Motto "äh, war nicht so gut, was ihr gemacht habt, passt besser auf das nächste Mal". Was für ein Hohn für das Opfer, das unter diesen respektlosen Handlungen leidet.
2559
Melden
Zum Kommentar
avatar
piranha
05.06.2025 07:07registriert September 2017
Bedingt, Härtefall, Tätigkeitsverbot... Ich kann's nicht mehr hören! Solche milden Strafen, gerade für Sexualdelikte bei Minderjährigen, gehen einfach nicht!
21310
Melden
Zum Kommentar
avatar
Bijouxly
05.06.2025 07:14registriert Dezember 2014
Diese Härtefallregelung ist einfach lächerlich. Ja, wenn jemand 20 Jahre integriert ist und dann aus Not ein Sandwich klaut, dann ist er ein Härtefall. Aber wenn jemand wissentlich eine Straftat begeht (und eine bewusstlose Frau schänden und dabei filmen gehört auf jeden Fall dazu! Das Alter ist doch völlig egal), dann ist er doch kein Härtefall! Ja, dann ist es hart für ihn, wenn er ausgeschafft wird - hätte er sich aber vorher überlegen sollen!! Das ist ja der Sinn einer Strafe! Einfach unglaublich.
20018
Melden
Zum Kommentar
184
    14 Männer nach Angriff auf Basler Marktplatz angeklagt

    14 Männer müssen sich nach einem Angriff auf dem Basler Marktplatz im Mai 2022 unter anderem wegen Landfriedensbruchs, Schreckung der Bevölkerung, Körperverletzungen und Sachbeschädigungen vor dem Strafgericht verantworten. Dies teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag nach Abschluss der Vorverfahren mit.

    Zur Story