Während zweieinhalb Jahren haben acht Personen Vorwürfe gegen einen renommierten ETH-Professor erhoben. Darunter sind auch Anschuldigungen um «Annäherungen, die für einen Vorgesetzen nicht adäquat seien», schreibt der «Tagesanzeiger» in einer grösseren Recherche dazu.
Der ETH-Professor ging gerichtlich gegen die Veröffentlichung von Details des Falles vor. In einem vorsorglichen Entscheid verbietet das Bezirksgericht Zürich den Journalisten, gewisse Vorwürfe näher zu beschreiben.
Die Ereignisse in der Übersicht.
Während zweieinhalb Jahren haben mehrere Personen – zum Teils wiederholt – Vorwürfe gegen einen Professor der ETH Zürich erhoben. Zum Teil anonym, später auch mit vollem Namen. Sie alle wurden von der ETH nicht ernst genommen.
Die mutmasslichen Opfer sollen gemäss dem Bericht alle aus dem Umfeld des Professors stammen, sie arbeiteten forschten oder studierten unter ihm.
Bis 2023 war die ETH in Besitz von insgesamt acht Vorwürfen. Doch nichts passierte. Die Universität argumentierte gemäss der Zeitung, «die Betroffenen seien entweder gar nicht mehr an der ETH tätig oder das Ereignis sei zu lange her, die Frist für eine Meldung sei verstrichen.»
Just während dieser Zeit lief ein Berufungsverfahren, an dessen Ende der mit den Vorwürfen konfrontierte Forscher eine permanente Professur erhalten sollte.
Um welche konkrete Vorwürfe es geht, ist dem Bericht nicht zu entnehmen. Das Bezirksgericht Zürich hat in einem vorsorglichen Entscheid den zwei Journalisten verboten, über die Details zu berichten. Im Bericht heisst es:
Die Details des Falles bleiben wegen des gerichtlichen Entscheids wage. Ob sich der Professor unangebracht verhalten hat, ist bis zum Abschluss der Prüfung durch eine externe Anwaltskanzlei, die die ETH nach Konfrontation des «Tagesanzeigers» angestossen hat, noch offen.
Die meisten Betroffenen hätten die ETH mittlerweile verlassen, schreibt der Tagesanzeiger. Eine Person sagte der Zeitung, dass sie die Vorwürfe im Januar 2022 bei der ETH-Meldestelle platziert habe, aber nicht Ernst genommen wurde.
Eine andere Person machte im März 2023 detaillierte Meldungen zu einem Vorfall. In dieser Meldung schreibt sie: «Es versteht sich von selbst, dass die daraus resultierende soziale Dynamik am Arbeitsplatz sich negativ auf meine psychische Gesundheit auswirkte.» Gemäss dem Bericht wurde aber auch diese Meldung von der ETH blockiert und ohne vertiefte Prüfung ad acta gelegt. Die ETH antwortete damals:
Weitere Meldungen von betroffenen Personen folgten im Sommer 2023. Alle wurden nicht vertieft untersucht.
Eine Betroffene schreibt in der letzten Meldung an die Hochschule, dass sie von der Universität enttäuscht ist. Sie habe sich «für eine Stelle ausserhalb der ETH entschieden, da ihr das Vertrauen in den universitären Betrieb genommen wurde:
Die ETH nimmt im Bericht ausführlich Stellung. Am 5. August, als die Journalisten die Hochschule ein erstes Mal mit den Vorwürfen gegen den Professor konfrontierten, heisst es:
Die ETH-Vizepräsidentin, Dr. Julia Dannath-Schuh, gesteht im Gespräch mit dem Tagesanzeiger Fehler ein:
Gemäss dem Bericht hat Dannath mittlerweile mit Betroffenen des Falles gesprochen. Sie sei schockiert, wie nahe es den Personen immer noch gehe. Solch eine Fehlentscheidung werde ihr nicht mehr passieren:
Auch hätte sich das Meldewesen an der ETH Zürich in letzter Zeit verbessert, Diskriminierungen, Mobbing und sexuelle Belästigung werden von einer externen Meldestelle unabhängig geprüft, sagt Dannath:
Der Professor, dessen Identität nicht bekannt ist, bestreitet jegliche erhobene Vorwürfe. Auf Anfrage des «Tagesanzeigers» sagt er:
(ome)
Ausserdem, wieso kann das Gericht die Berichterstattung einschränken? Was gibt es da für Voraussetzungen?