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Flughafen Zürich muss 3,5 Millionen Mehrwertsteuern nachzahlen

Flughafen Zürich muss 3,5 Millionen Mehrwertsteuern nachzahlen

03.12.2024, 16:52
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Der Flughafen in seiner ganzen Pracht.Bild: Flughafen Zürich

Der Flughafen Zürich muss für die Steuerperiode 2014 Mehrwertsteuern in der Höhe von rund 3,5 Millionen Franken nachzahlen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der eidgenössischen Steuerverwaltung gutgeheissen.

Die Steuerverwaltung hatte 2016 nach einer Kontrolle der Steuerperioden 2010 bis 2014 eine Nachbelastung von 19,4 Millionen Franken verfügt. Es handelte sich dabei um nicht verrechnete Leistungen für Dienste im Rahmen der Bodenabfertigung.

Nach einem mehrjährigen Verfahren hat sich das Bundesgericht ein zweites Mal mit dem Fall befasst. Wegen der Verjährung ist nur noch die Steuerperiode 2014 übrig geblieben, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des höchsten Schweizer Gerichts hervor geht.

Diesbezüglich hat das Gericht die Verfügung der Steuerverwaltung bestätigt, wonach die Nachzahlung geschuldet sei. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in verschiedenen Gesetzen zur Luftfahrt und dem Betrieb von Flughäfen.

(Urteile 9C_185 und 188/2024 vom 4.11.2024) (sda)

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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Rethinking
03.12.2024 17:36registriert Oktober 2018
Eine Schweinerei, dass sowas verjährt…

Das lädt ja geradezu zu Verzögerungstaktiken ein.
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btdnl
03.12.2024 18:32registriert November 2020
Steuerschulden durch Verfahrenstricks einsparen - wer hat dem wird gegeben. Sicher nicht schlecht, dass der Flughafen politisch bestens vernetzt ist. Ein Schelm, wer da Böses denkt…
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