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Zürcher Bauer in 14 Fällen von Tierquälerei verurteilt

Zürcher Bauer in 14 Fällen von Tierquälerei verurteilt

09.08.2024, 14:50
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Das Bezirksgericht Uster hat einen 48-jährigen Bauern wegen mehrfacher Tierquälerei verurteilt. Es verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie eine Busse über 3000 Franken.

Das Gericht ging nicht von absichtlicher Misshandlung der Kälber und Kühe aus. «Der Beschuldigte war wohl überfordert», sagte die Richterin am Freitag. Weil er mehrfach auf die Missstände hingewiesen worden war, geht das Gericht davon aus, dass er die Schäden und Schmerzen der Tiere in Kauf genommen hatte.

Es hätte mehr Arbeitskräfte auf dem Hof im Zürcher Oberland gebraucht, Hilfsangebote nahm der Landwirt aber nicht an. Echte Reue oder Einsicht habe der Beschuldigte in der Untersuchung nicht gezeigt, sagte die Richterin. Gegen den Bauern wurde nach mehreren Kontrollen ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen.

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Dem Zürcher Bauer ist wegen verschiedener Vergehen angeklagt.Bild: keystone

14 Fälle von Tierquälerei

In 14 Fällen ging das Gericht von Tierquälerei durch starke Vernachlässigung aus. Strafrechtlich relevant sei dabei die Missachtung der Würde des Tieres. Dafür sprach es die bedingte Freiheitsstrafe aus für die eine Probezeit von zwei Jahren gilt.

Dutzende weitere Fälle schätzte das Gericht als Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz ein. Dafür und für weitere Übertretungen muss er die Busse bezahlen. Einige Vorwürfe der Anklage seien nicht ausreichend belegt, teilweise wurde der Beschuldigte freigesprochen.

Dass Missstände herrschten, sei durch Fotos und Videos des Veterinäramts erwiesen, erklärte die Richterin. Die Kontrollberichte habe der Beschuldigte jeweils unterschrieben.

Genauere Gründe zu den Problemen auf dem Hof im Zürcher Oberland waren an der Verhandlung nicht zu erfahren. Der 48-Jährige blieb der Verhandlung ohne Angabe von Gründen fern - bereits zum zweiten Mal. Da er sich in der Untersuchung zu den Vorwürfen äussern konnte, beriet das Gericht seinen Fall dennoch. Die Staatsanwältin verzichtete auf eine Teilnahme. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Liste mit Missständen immer länger

Das Veterinäramt überprüfte den Hof zwischen 2020 und 2022 sechs Mal - und jedes Mal, wurde die Liste mit den Verstössen gegen das Tierwohl länger. Im Stall standen lahmende Kühe mit überlangen Klauen, zitternde, verschmutzte Kälber und abgemagerte Jungtiere.

Mehr als einmal mussten Tiere gleich bei der Kontrolle eingeschläfert werden, um ihr Leiden nicht unnötig zu verlängern, heisst es in der Anklageschrift. In den Futterraufen lag nasses, verschimmeltes Futter, teilweise fehlte es auch an Wasser.

Im April 2022 liess das Amt den Hof schliesslich teilräumen. Dabei zeigte sich, dass der Schweizer auch die Administration seines Hofes vernachlässigte. Am Tag der Räumung waren eigentlich 76 Tiere auf dem Hof gemeldet. Eine ganze Reihe davon war jedoch nicht mehr auffindbar. Dafür gab es mehrere Kühe, die nicht registriert waren. Insgesamt standen auf dem Hof 89 Tiere.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie eine Busse von 2000 Franken für den 48-Jährigen gefordert. (leo/sda)

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45 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Capsaicine
09.08.2024 07:22registriert August 2018
"Zwischen 2020 und 2022 wurde 6 x kontrolliert... Liste jedes Mal länger" aber man lässt ihn 3 Jahre lang weiterwursteln und die Tiere vernachlässigen. Was soll das? Eine Kontrolle, Verwarnung, Frist zum Nachbessern, wenn erfüllt, weiterhin regelmässige Kontrollen, bei Verschlimmerung wie hier Tiere beschlagnahmen.
6 Kontrollen! Jedes Mal schlimmer!
Wir haben noch einen weiten Weg, bis solche Tierhalter nicht mehr machen können, was sie wollen...
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Yolanda Hecht
09.08.2024 07:22registriert Juni 2022
Es ist unverständlich, wie viel Toleranz gegenüber Bauern herrscht, wenn es um Tierquälerei geht. Man schaut jahrelang zu, obwohl beim ersten Mal schon klar sein muss, dass etwas völlig aus dem Ruder gelaufen ist.
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Der Buchstabe I (Zusammenhang wie Duschvorhang)
09.08.2024 09:05registriert Januar 2020
Ob sich der Bauernverband hier genauso betroffen gibt, wie wenn mal wieder irgendwo auf einer irgendeiner Alp ein Schaf gerissen wird?

Ich denke nicht.
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