Weil eine geplante Wohnsiedlung für Asylsuchende zu hässlich sei für die gepflegte Umgebung, muss die Stadt Zürich nachbessern. Das Baurekursgericht hat Anwohnern recht gegeben, die sich an der Optik der Wellblech-Container störten.
Dort, wo Zürich-Seebach schon grün und ländlich ist, plant die Stadt Zürich eine temporäre Wohnsiedlung für Asylsuchende. 18 Wohnungen sollen hier gebaut werden, verteilt auf zwei zweigeschossige und zwei dreigeschossige Gebäude in Modulbauweise, sprich Container.
Diese Pläne liessen drei Anwohner aus ästhetischen Gründen offenbar regelrecht erschaudern. Sie wandten sich ans Baurekursgericht und verlangten, der Beschluss der Stadt sei aufzuheben.
Sie argumentierten, die geplanten Bauten würden die Umgebung erdrücken. Dort stehen unter anderem ein Bauernhaus mit Schopf und Garten. Es ist ein Stück ländliche Idylle am Stadtrand.
Diese Idylle sahen die Anwohner durch die Wellblech-Container mit Flachdach empfindlich gestört. Das seien blecherne Kolosse. In dieser Nachbarschaft seien elegantere Kuben und hochwertigere Materialien gefordert, schrieben sie in ihrem Rekurs.
Die Stadt versuchte zwar, mit hellbraun ausgeführten Holzmetall-Flügelfenstern eine Analogie zur dörflichen Atmosphäre herzustellen. Diese kam bei den Anwohnern aber auch nicht gut an. Das sei Disneyland auf allertiefstem Niveau, schrieben sie dazu.
Auch die sonstige Farbgebung der Container überzeugte die Anwohner nicht. «Petrol» sei unpassend. In dieser Nachbarschaft seien stattdessen Tannengrün, Blattgrün oder Lindengrün zu wählen. Die gewählte Lage sei halt aus ästhetischen Gründen schwierig. «Es bestehen jedoch Landreserven an nicht derart heiklen Lagen.»
Das Baurekursgericht gab den Anwohnern nun Recht, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht. Ein günstig gebauter Zweckbau sei ein stossender Gegensatz zu dieser «Umgebung von hoher ästhetischer Qualität».
Der gestalterische Anspruch der Container sei gering, das Aluminium-Wellblech störend. Die dörflich anmutenden Klappläden beurteilten die Richter sogar als «hilflos und aufgesetzt».
Die Stadt muss nun, wenn sie das Projekt umsetzen will, über die Bücher. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Stadt, respektive die Asylorganisation Zürich AOZ, kann den Entscheid noch ans Verwaltungs- und ans Bundesgericht weiterziehen. (sda)