Das Zürcher Migrationsamt hat einer seit 24 Jahren in der Schweiz lebenden Türkin die Aufenthaltsbewilligung zu Unrecht nicht verlängert. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das Amt hatte seinen Entscheid mit der Sozialhilfeabhängigkeit der alleinerziehenden Mutter von zwei Kindern begründet
Das Bundesgericht hält in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil fest, das private Interesse der Kurdin am weiteren Verbleib in der Schweiz wiege schwerer als das öffentliche Interesse an einer Wegweisung.
Die Frau habe seit November 2010 zwar total 685'000 Franken Sozialhilfe bezogen. Ihr Verschulden daran sei aber höchstens mittelschwer. So kümmert sie sich alleine um die beiden heute zehn beziehungsweise elf Jahre alten Söhne. Vom geschiedenen Mann erhalte sie Unterhaltszahlungen von lediglich 200 Franken.
Weiter führt das Bundesgericht in seinen Erwägungen aus, dass die Beschwerdeführerin an einer immer wiederkehrenden, mittelschweren Depression leide. Grund dafür seien traumatische Erlebnisse. So stammt die Frau aus einem konfliktreichen familiären Umfeld. Sie wurde als Minderjährige sexuell missbraucht und mit 19 Jahren mit einem Cousin zwangsverheiratet.
Diese erste Ehe wurde geschieden. Während ihrer zweiten Ehe, aus der die beiden Söhne hervor kamen, wurde die Frau Opfer häuslicher Gewalt. Im Juni 2005 beging die Kurdin einen Suizidversuch, woraufhin sie fünf Monate wegen einer schweren Depression stationär behandelt wurde.
Zwar verneine die Invalidenversicherung einen Anspruch auf Leistungen, schreibt das Bundesgericht. Wegen den Depressionen sei die Kurdin aber zeitweise nicht arbeitsfähig gewesen.
Gegen eine Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung spricht für das Bundesgericht, dass die Beschwerdeführerin in ihrer Heimat kaum mehr Familienangehörige habe. Es sei zudem unklar, welche beruflichen Perspektiven die Frau als mehrfach geschiedene Kurdin in der Türkei habe.
Hinzu komme, dass die Wegweisung der Frau auch den Wegzug der Söhne in die Türkei bedeuten würde. Ihren Vater hätten die Kinder seit gut einem Jahr nicht mehr gesehen, und sie könnten kaum bei ihm in der Schweiz leben.
Das Bundesgericht hat das Zürcher Migrationsamt angewiesen, der Beschwerdeführerin die Aufenthaltsbewilligung zu verlängern und sie als mildere Massnahme ausländerrechtlich zu verwarnen.
Die Lausanner Richter weisen in ihrem Urteil darauf hin, dass ihre aktuelle Beurteilung der Verhältnismässigkeit der Wegweisung auf eine zukünftige Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung keine Wirkung habe. Sollte sich die berufliche und wirtschaftliche Situation der Frau nicht verbessern, könnte sie trotz ihrer guten Integration weggewiesen werden. (Urteil 2C_122/2020 vom 7.7.2020) (aeg/sda)
Es gibt in der Schweiz Leute die mit 100% arbeiten einiges weniger Lohn auf dem Konto haben und trotzdem dazu eine Familie ernähren müssen.