Im Konflikt zwischen dem Zürcher Medienunternehmer Roger Schawinski und dem Medienhaus Somedia um Radio Grischa hat das Obergericht Graubünden ein weiteres Kapitel geschrieben. Schawinski darf den Namen Radio Grischa bis auf Weiteres nutzen.
Das Obergericht hat ein Gesuch von Somedia und deren Radiounternehmen um den Erlass eines vorsorglichen Verbots abgewiesen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Somit werden weiterhin zwei Radio Grischa auf Sendung sein: der konzessionierte Lokalsender von Somedia und Schawinskis Web-Radio.
Schawinski und sein Bündner Geschäftspartner Stefan Bühler hatten am 2. April ein Web-Radio unter dem Namen Radio Grischa gestartet. Somedia und deren Radio Grischa AG warfen Schawinski daraufhin beim Obergericht vor, mit dem Web-Radio gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verstossen.
Das Gericht wies das Gesuch von Somedia aber ab. Radio Grischa verfüge nicht über die Kennzeichnungskraft im Sinne des UWG, befanden die Richter. Zwar sei Radio Grischa von früher als lokal-regionaler Radiosender bekannt. «Allein aus dieser Bekanntheit kann indes nicht geschlossen werden, dass ein erheblicher Teil des Publikums diese Bezeichnung mit der Mediengruppe Somedia in Verbindung bringt», stellte das Gericht fest.
Zudem könne der Schutz des UWG aufgrund jahrelangen Nichtgebrauchs des Namens Radio Grischa nicht mehr von Somedia beansprucht werden. Radio Grischa war von Somedia 2015 umbenannt und als Radio Südostschweiz neu ausgerichtet worden. Erst seit letztem Dezember sendet es wieder unter dem ursprünglichen Namen. Das Obergericht glaubt nicht, dass das Medienhaus den Namen Radio Grischa von 2015 bis 2024 im Aussenauftritt verwendet hat.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden. (sda)