Es ist die Nacht vor Heiligabend 2023 in einem Alterszentrum im Zürcher Unterland. Der genaue Ort wird hier im Artikel zum Schutz der Beteiligten nicht genannt.
22:30 Uhr, die Bewohnerinnen und Bewohner sind zu diesem Zeitpunkt in ihren Zimmern. Die meisten Bewohner schlafen schon, so auch das spätere Opfer. Der Täter, ein 73-jähriger Schweizer, fährt um diese Uhrzeit mit seinem Rollstuhl zum Zimmer des Opfers. Er öffnet die Zimmertür und rollt im Dunkeln zu ihrem Bett.
Am Bett der Frau kommt es dann zum Übergriff. Der Senior schob, gemäss dem Strafbefehl, welcher ZüriToday/watson einsehen konnte, die Decke zur Seite und zog der Frau die Schlafhose, sowie die Inkontinenzwindel herunter und fing an, die Frau unsittlich zu berühren.
Das Opfer war zu diesem Zeitpunkt noch immer schlaftrunken. Sie äusserte gemäss dem Strafbefehl mehrfach, dass sie die Berührungen nicht wolle und versuchte ihre Beine zusammenzupressen. Dies gelang ihr aufgrund des allgemein eingeschränkten körperlichen Zustands nur teilweise.
Abklärungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft ergaben, dass der Rentner zum Tatzeitpunkt 1.65 Promille im Blut hatte. Gemäss dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hatte der Mann zuvor "reichlich Alkohol getrunken". Welche Art von Alkohol wird im Strafbefehl nicht näher beschrieben.
Der Senior wurde kürzlich für seine Tat per Strafbefehl wegen Hausfriedensbruch und sexueller Nötigung verurteilt. Das Verdikt der Staatsanwaltschaft 180 Tagessätze à 40 Franken, total 7200 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die Anzahl Tagessätze richtet sich nach dem Verschulden, die Höhe nach den finanziellen Verhältnissen des Verurteilten.
Dem Opfer muss der Senior 1500 Franken Genugtuung bezahlen. Ausserdem muss der Senior für die Verfahrensgebühren von 1000 Franken und die Kosten für Gutachten, respektive körperliche Untersuchungen in der Höhe von fast 6000 Franken aufkommen. Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland ist rechtskräftig. (orgetorix kuhn)