Gaudenz Domenig (63) hat als Wirtschaftsanwalt auf der Achse Los-Angeles-New-York-Zürich-Moskau die kniffligsten juristischen Fälle gelöst. Wenn einer weiss, ob eine Salärobergrenze in der National League möglich und machbar ist, dann er. Seine Meinung in dieser Sache ist eindeutig: «Ja, eine Salärbegrenzung ist machbar und der HCD wird sich für die Einführung stark machen.»
Er hat konkrete Vorstellungen, wie die Begrenzung der Saläre umgesetzt werden kann. «Es wird eine Obergrenze definiert. Wer diese Obergrenze nicht einhält, zahlt das Doppelte des Betrages, der die Limite überschreitet, als Strafe in einen Topf ein.» Die Obergrenze und die Höhe der Sanktionierung einer Überschreitung müssten nun definiert werden. Die Summe, die ein Klub künftig für Spielersaläre ausgeben darf, ist noch offen, wird bei der nächsten Ligaversammlung am 17. Juni aber diskutiert und bis zur übernächsten Zusammenkunft im August festgelegt. Als Richtwerte gelten 7 Millionen Franken als obere und 5 Millionen Franken als untere Grenze.
Entscheidend ist bei der Einführung einer neuen Regelung die Kontrollmöglichkeit. Kann nicht kontrolliert werden, ob eine Regelung auch eingehalten wird, ist sie nicht mehr durchsetzbar und hat nur noch den Wert eines «Gentlemen’s Agreement». Also einer lediglich moralisch, aber nicht rechtlich verbindlichen Vereinbarung, die auf gegenseitigem Vertrauen gründet.
Aber schon der alte Lenin wusste: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Und da hat Gaudenz Domenig eine ebenso einfache wie griffige Lösung. «Nicht die Spielerverträge werden bei der Liga eingereicht. Sondern die Lohnausweise der Spieler. Dazu eine vom Präsidenten, der Revisionsstelle und dem Geschäftsführer unterzeichnete Erklärung, dass der Spieler keine weiteren, dem Klub bekannte Einkünfte bezieht. Ich gehe davon aus, dass kein Präsident falsche Angaben auf solchen Dokumenten zulässt.» Auch ist klar, von welchen Spielern die Lohnausweise einzureichen sind: von allen, die im Laufe der Saison aufs Matchblatt kommen
Es braucht also bloss drei Schriftstücke zur Einführung und Kontrolle der Salärbegrenzung: den Lohnausweis der Spieler, die Erklärung des Klubs, dass er keine weiteren Einkünfte bezieht, und das Matchblatt.
Bleibt noch die Frage, ob die Wettbewerbskommission diese Einschränkung der freien Marktwirtschaft duldet. Gaudenz Domenig sagt dazu: «Das werden Gespräche zeigen. Da uns ja der Bundesrat aufgefordert hat, die Löhne zu kürzen, ist es auch denkbar, dass der Bundesrat im Zusammenhang mit der aktuellen Krise diese Lösung im Rahmen seiner Kompetenzen stützt. Wenn wir schon dazu angehalten werden, die Löhne zu kürzen, dann sollte man uns auch die Massnahmen bewilligen, die notwendig sind, um dieses Ziel zu erreichen.»
Bleibt noch anzumerken: Die wirtschaftliche Stabilität der Klubs ist auch im Sinne der eidgenössischen Obrigkeit. Sonst könnte es sein, dass beanspruchte Kredite aus dem 75-Millionen-Notpaket nicht mehr zurückbezahlt werden können.
Gaudenz Domenig ist das juristische Gewissen der Klubbosse. Wenn er sagt, eine Lösung sei juristisch machbar, dann ist es so. Denn was er in juristischen Dingen zu sagen hat, gilt zu Recht als Gospel (= Evangelium). Damit zeichnet sich ab, dass ganz im Sinne von Winston Churchill eine grosse Krise auch eine grosse Chance ist, die Salärbegrenzung im August beschlossen wird und der wichtigste Schritt zur wirtschaftlichen Stabilität der Liga gemacht werden kann.
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