Vor dem Bezirksgericht Weinfelden hat am Dienstag der Prozess gegen den früheren Radrennfahrer Jan Ullrich begonnen. Der im Kanton Thurgau wohnhafte 41-jährige Deutsche hatte im Mai 2014 betrunken einen Autounfall verursacht.
Das Medieninteresse an der Verhandlung, die am Dienstagmittag begann, ist gross: Rund ein Dutzend Kamerateams warteten vor dem Gerichtseingang. Jan Ullrich wurde von zwei Verteidigern an den Prozess begleitet.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Busse von 10'000 Franken. Falls Ullrich dies akzeptiert, findet ein abgekürztes Verfahren statt. Das Gericht hat vorgesehen, das Urteil noch am Dienstag bekanntzugeben.
Laut Anklage hatte sich Ullrich im Mai 2014 zwei Mal angetrunken ans Steuer seines Autos gesetzt. Zuvor soll er mit einem Kollegen mehrere Flaschen Weisswein getrunken haben.
Auf der Heimfahrt raste der Ex-Radprofi auf der Überlandstrasse in Mattwil TG mit 139 km/h auf eine Kreuzung zu. Dort krachte er mit hoher Geschwindigkeit ins Heck eines Autos, dessen Fahrer am Stopp angehalten hatte. Das Auto wurde in eine Wiese katapultiert.
Laut Anklage fuhr Ullrich weiter über die Kreuzung und stiess frontal mit einem entgegenkommenden Wagen zusammen. Schwer verletzt wurde niemand, der Schaden betrug knapp 70'000 Franken.
Gemäss der Anklageschrift hatte Jan Ullrich mindestens 1.8 Promille Alkohol im Blut. Der Ex-Radprofi, der 1997 die Tour de France gewonnen hatte, später aber Doping eingestand, entschuldigte sich nach dem Unfall öffentlich für sein «unverzeihliches Verhalten» und gelobte Besserung. (whr/sda)