Das Bezirksgericht wies den Fall an die Staatsanwaltschaft zurück. Die beantragte bedingte Freiheitsstrafe (18 Monate) und Busse (10'000 Franken), auf die sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Vorfeld geeinigt hatten, wurde nicht ausgesprochen. Anstelle des abgekürzten Verfahrens kommt es jetzt zu einem ordentlichen Strafverfahren. Der Gerichtspräsident äusserte Zweifel an der Anklageschrift, die zum Teil nicht mit den Untersuchungsakten übereinstimme.
Der Gerichtspräsident äusserte Zweifel an der Anklageschrift, die zum Teil nicht mit den Untersuchungsakten übereinstimme. So könnte die Geschwindigkeit von 139 km/h, mit der Ullrich mit seinem Audi Quattro vor dem Unfall in der Tempo-80-Zone gefahren sein soll, auch höher gewesen sein.
Der Gerichtspräsident verwies auf ein Gutachten, das von 143 km/h ausging. Der Unterschied von 4 km/h hätte juristisch grosse Konsequenzen: Ullrich müsste dann wegen eines Raserdelikts zu einer härteren Strafe verurteilt werden.
Laut dem Gerichtspräsidenten wurde in der Anklageschrift auch nicht berücksichtigt, dass Ullrich neben 1,8 Promille Alkohol auch noch stark unter Einfluss des Medikaments Valium stand. Dies hätte ebenfalls Auswirkungen auf ein Urteil. Gut möglich, dass Ullrich jetzt sogar eine Gefängnisstrafe droht.
Der 41-jährige deutsche Ex-Radrennfahrer hatte beim Unfall im Mai 2014 zuerst mit seinem Wagen mit hohem Tempo an einer Kreuzung ein stehendes Auto von hinten gerammt. Kurz danach prallte er frontal in ein entgegenkommendes Auto. Wie durch ein Wunder wurde niemand schwer verletzt. (sda/cma)