Das Bundesgericht in Lausanne hat die Berufung des Eiskunstlauf-Stars Kamila Walijewa zurückgewiesen und eine vierjährige Dopingsperre gegen die Russin bestätigt. Wie die Nachrichtenagentur AP berichtete, muss die inzwischen 19-Jährige 7000 Franken an Gerichtskosten sowie 8000 Franken an die Welt-Anti-Doping-Agentur Wada und an die Internationale Eislauf-Union ISU zahlen.
Der Fall von Walijewa beschäftigt die Sportjuristen seit den Olympischen Winterspielen 2022 in Peking. Nach dem Team-Wettbewerb war eine positive Dopingprobe der Sportlerin bekanntgeworden. Sie war im Dezember 2021 bei den nationalen Meisterschaften positiv auf das verbotene Mittel Trimetazidin getestet worden. Der Internationale Sportgerichtshof CAS sperrte sie daraufhin rückwirkend für vier Jahre.
Walijewa durfte in der vergangenen Woche das Training wieder aufnehmen. Eine Teilnahme an den Olympischen Winterspielen im kommenden Februar in Mailand und Cortina d’Ampezzo ist für sie aber nicht mehr möglich. (riz/sda/dpa)

Der Fall von Walijewa beschäftigt die Sportjuristen seit den Olympischen Winterspielen 2022 in Peking. Nach dem Team-Wettbewerb war eine positive Dopingprobe der Sportlerin bekanntgeworden. Sie war im Dezember 2021 bei den nationalen Meisterschaften positiv auf das verbotene Mittel Trimetazidin getestet worden. Der Internationale Sportgerichtshof CAS sperrte sie daraufhin rückwirkend für vier Jahre.
Walijewa durfte in der vergangenen Woche das Training wieder aufnehmen. Eine Teilnahme an den Olympischen Winterspielen im kommenden Februar in Mailand und Cortina d’Ampezzo ist für sie aber nicht mehr möglich. (riz/sda/dpa)
