Im Prozess um Terror-Propaganda im Internet hat die Bundesanwaltschaft vor dem Bundesstrafgericht für den kurdischen Hauptangeklagten eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und neun Monaten gefordert. Der wichtigste Vorwurf lautet auf Beteiligung an einer kriminellen Organisation.
Für den ebenfalls angeklagten jüngeren Bruder des Mannes beantragte Bundesstaatsanwältin Maria Schnebli am Dienstag in Bellinzona eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren. Davon seien 12 Monate auf Bewährung auszusetzen. Der 25-Jährige soll mit seinen Aktivitäten in Internetforen eine kriminelle terroristische Organisation unterstützt haben.
Gemäss Anklage waren beide Brüder aktive Mitglieder einer neu gegründeten dschihadistisch-salafistischen Organisation mit Verbindung zum Al-Kaida-Netzwerk. Der Hauptbeschuldigte soll eine Schlüsselrolle im europäisch vernetzten «Zentrum Didi Nwe Auslandsabteilung» gespielt haben.